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Dessau-Roßlau, den 19.05.2019

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

In dem in der Pressemitteilung vom 4. Dezember 2018 (Pressemitteilung 022/2018) angekündigten Verfahren gegen vier Angeklagte aus Dessau-Roßlau wegen gemeinschaftlichen Totschlags hat die 2. Strafkammer heute die Angeklagten wegen Totschlags verurteilt.   Gegen den zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten hat das Gericht eine Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verhängt.   Gegen den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten hat es eine Jugendstrafe von 3 Jahren verhängt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.   Gegen den zur Tatzeit 15-jährigen Angeklagten hat die Strafkammer eine Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verhängt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.   Gegen den zur Tatzeit 16-jährigen Angeklagten hat das Gericht eine Jugendstrafe von 2 Jahren verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.   Soweit gegen die Angeklagten Haftbefehle vorlagen, wurden diese aufrechterhalten.     Oliver Kunze (stellvertretender Pressesprecher)  

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