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Salzwedel, den 20.05.2019

Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

20.05.2019, Salzwedel, Karl-Marx-Straße: Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt wurde in der Zeit zwischen 11:30 und 12:19 Uhr ein grauer Pkw Toyota Avensis unfalltypisch beschädigt. Die Schadstelle befindet sich hinten links an der Tür in Form eines Lackschadens (150 Euro). Die Pkw-Nutzerin (34) hat keinen Hinweis zum Verursacher. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, sich im Polizeirevier AK Salzwedel (" 03901 8848-0) zu melden Vorfahrt nicht gewährt 20.05.2019, 14:05 Uhr, Kusey: Die Fahrerin (35) eines Pkws VW Amarok befuhr die Dr.-Schulz-Lupitz Straße in Richtung Klötzer Straße, um diese geradeaus in Richtung Immekath zu queren. Die VW Fahrerin befand sich auf der untergeordneten Straße und hielt nach eigenen Angaben an der Kreuzung. Als sie wieder anfuhr, übersah sie einen von rechts herannahenden Pkw Audi A3 Sportback und es kam auf der Kreuzung zum Zusammenstoß. Die VW-Fahrerin und die Audi-Fahrerin (71) blieben unverletzt. Der Schaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf insgesamt 6.000 Euro. Wahlplakate beschädigt Salzwedel: Am 20.05.2019 wurde schriftlich angezeigt, dass Unbekannte mehrere Wahlplakate der AfD beschmiert, abgerissen oder entwendet haben. Tatorte sind der Bereich der Stadt Salzwedel in der Uelzener Straße, Lüneburger Straße, Südbockhorn, Martinskamp sowie in den Ortschaften Pretzier, Bandau, Brüchau, Lockstedt und Mahlsdorf. Der Tatzeitraum liegt laut Anzeige zwischen dem 12.05. und dem 15.05.2019. Eine Schadenssumme wurde noch nicht benannt. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, sich im Polizeirevier AK Salzwedel (" 03901 8848-0) zu melden. Geschwindigkeitskontrolle mit dem Handlasermessgerät 20.05.2019, Salzwedel: Zwischen 15:15 und 16:15 Uhr wurde auf der Arendseer Straße die Geschwindigkeit überprüft. Erlaubt sind 50 km/h. Insgesamt 123 Fahrzeuge passierten die Messstelle. Drei Fahrer fuhren zu schnell, alle lagen im Verwarngeldbereich. Der Schnellste fuhr 69 km/h. Eine weitere Messstelle befand sich zwischen 15:15 und 16:35 Uhr in Hoyersburg. Hier wurden 104 Fahrzeuge überprüft. Bei erlaubten 50 km/h fuhren vier Fahrer zu schnell. Der Schnellste war mit vorwerfbaren 76 km/h unterwegs, er muss als einziger mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. 21.05.2019, 00:45 ? 02:45 Uhr, B71 Cheinitz: Bei einer nächtlichen Geschwindigkeitskontrolle innerorts in Cheinitz überprüften die Beamten neun Fahrzeuge. Nahezu die Hälfte - vier Fahrer waren zu schnell unterwegs. Der schnellste Pkw-Fahrer fuhr vorwerfbare 21 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50, auch er muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis 20.05.2019, 16:08 Uhr, Kakerbeck, B71: Bei einer Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem Fahrer eines Pkws Opel Astra fest, dass der 45-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde eine Anzeige aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Mann machte sich zu Fuß auf den Weg nach Hause, zwei Orte weiter. Tellereisen ausgelegt 20.05.2019 Klötze: Weil eine Katze mit einer Pfote in ein Tellereisen gelangt ist, erstattete die Tierhalterin eine Anzeige. Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte in der Nachbarschaft ein Hausbesitzer ein Tellereisen im Vorgarten ausgelegt, um einen Marder zu fangen. Das hat ihm nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingebracht. Wie es der Katze genau geht ist derzeit unbekannt, sie hat sich selbst aus der Falle befreien können und ist davongelaufen. Die Polizei weist darauf hin: Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und ist damit strafbewährt. Dazu besteht natürlich die Gefahr, dass bei einem zufälligen Betreten von Grundstücken, insbesondere durch Kinder, eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit besteht. Damit drohen bei Unfällen weitere strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Grundstückseigentümer haben das Recht auf ihrem befriedeten Besitz eine Gefahr für ihr Eigentum, z.B. durch Marderbefall, abzuwenden. Sie müssen aber zugelassenes Fanggerät nutzen, welches das Tier sofort tötet oder lebend fängt. Hat man es lebend gefangen, so sollte man sich bezüglich der weiteren Versorgung mit dem zuständigen Jagdberechtigten in Verbindung setzen. Bei ihm kann man sich aber auch schon im Vorfeld einen fachlichen Rat zur Beseitigung des anstehenden Problems holen. Schuppen geriet in Brand 20.05.2019, Klötze, Salzwedeler Straße: Gegen 17:00 Uhr kam es in der Salzwedeler Straße zum Brand in einem Anbauschuppen, welcher zu einem verwahrlosten Einfamilienhaus gehört. Im Schuppen, er ist in Fachwerkbauweise errichtet worden, kam es zum Brand von Unrat. Das Feuer hatte auf die Konstruktion des Schuppendaches übergegriffen. Weitere Gebäude/Gebäudeteile sind nicht betroffen. Das Feuer ist durch die Freiwillige Feuerwehr Klötze, eingesetzt waren 19 Kameraden auf vier Fahrzeugen, schnell gelöscht worden. Der entstandene Schaden an dem minderwertigen Anbau beläuft sich auf ca. 2.000 Euro. Nach bisherigem Ermittlungsstand wird von fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung, möglicherweise durch Kinderhand, ausgegangen. Alle anderen Brandursachen konnten ausgeschlossen werden. Zeugen, die Hinweise geben können, melden sich bitte im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel (" 03901 848-0). Fehler beim Rückwärtsfahren 20.05.2019, 18:10 Uhr, Klötze, Am Eichengrund: Fehlende Aufmerksamkeit und Übersicht führten dazu, dass der Fahrer (67) eines Pkws VW Golf beim Rückwärtsfahren gegen einen geparkten Pkw Kia Magentis stieß. Dabei entstand ein Schaden von etwa 3.000 Euro. Der Unfall ereignete sich auf dem unbefestigten Weg einer Gartenlage. Verletzt wurde niemand. Unfall nicht bemerkt? 21.05.2019, 09:20 Uhr, Salzwedel, Nicolaiplatz: Durch einen Zeugen wurde bekannt, dass der Fahrer (83) eines Pkws Daimler Benz (A-Klasse) beim Verlassen des Parkplatzes mit dem Pkw streifend gegen einen parkenden Audi Q6 gefahren ist. Dabei entstand am Audi ein Schaden von ca. 2.000 und am Mercedes von 1.000 Euro. Da das amtliche Kennzeichen des Mercedes den Polizeibeamten mitgeteilt werden konnte, wurde der Fahrer schnell ermittelt. Er gab auf Vorhalt an, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Er muss sich nun dem eingeleiteten Strafverfahren stellen. Die Ermittlungen dauern an.  

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