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Magdeburg, den 20.05.2019

Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung: 12-jähriger Magdeburger seit Montag vermisst

Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung: 12-jähriger Magdeburger seit Montag vermisst   Nach der Öffentlichkeitsfahndung nach einem 12-jährigen Jungen aus Magdeburg, kehrte dieser am Dienstagmorgen wohlbehalten nach Hause zurück. Kurz zuvor wurde der Junge bereits durch diverse Bürgerhinweise im Nahbereich der elterlichen Wohnung gemeldet. Unmittelbar danach begab sich der 12-Jährige bereits eigenständig zurück in die elterliche Wohnung. Ein ausdrücklicher Dank geht an die Hinweisgeber, die mit ihren Beobachtungen diese Öffentlichkeitsfahndung unterstützten. Polizeimeldung Nr. 300 / 21.05.2019   Öffentlichkeitsfahndung - 12-jähriger Magdeburger seit Montag vermisst   Seit Montagvormittag wird der 12-jährige Maurice vermisst. Der Junge wollte am Vormittag zum Spielplatz in der Helmholtzstraße. Als Maurice am Montagabend nicht nach Hause zurückkehrte, wurde er der Polizei als vermisst gemeldet.   Maurice kann wie folgt beschrieben werden:   ?160 - 165 cm groß ?scheinbares Alter: ca. 14 Jahre ?kräftige Gestalt ?dunkelblonde kurze Haare ?Bekleidet mit Jeans, grauem Kapuzen-Sweatshirt oder schwarze Stoffjacke mit Adidas Streifen und graue Turnschuhe.   Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Maurice gesehen hat oder weiß wo sie sich aufhält, soll sich bitte unter: 0391 ? 546 3292 im Polizeirevier Magdeburg melden.   Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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