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Magdeburg, den 21.05.2019

(LG MD) Eilverfahren: AFD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt macht gegen einen Mitarbeiter der Evangelischen Landjugend einen Unterlassungsanspruch wegen dessen Äußerung auf der facebook Seite der Fraktion geltend

9 O 505/19. Zivilkammer   Prozesstag:    Dienstag, 21. Mai 2019, 13.00 Uhr, Saal E 13   Die AFD-Fraktion (Antragstellerin) möchte erreichen, dass der Mann (Antragsgegner) aus Oberfranken eine bestimmte Behauptung zum Umgang der AFD mit Behinderten auf der facebook Seite der Fraktion vom 18.03.2019 (sogenannter "post") unterlässt. So bezichtigt der Antragsgegner u.a. die AFD der "Lüge" und wirft ihr vor Menschen mit Behinderung zu separieren, satt zu inkludieren.   Die Antragstellerin sieht sich durch die Behauptungen in ihrer Ehre verletzt und grob herabgewürdigt. Der Antragsgegner meint, die AFD hätte den "post" jederzeit löschen können. Im Übrigen sei die Äußerung im  Rahmen des politischen Meinungsstreits erlaubt.   Die mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.       Christian Löffler Pressesprecher

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