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Magdeburg, den 24.05.2019

Finanzministerium informiert zur Rentenbesteuerung

Mit seiner jüngsten Veröffentlichung informiert Sachsen-Anhalts Finanzministerium über die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Renten. Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Mit diesem Gesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften schrittweise angeglichen.   Finanzminister André Schröder: ?Viele Bürgerinnen und Bürger sind an der Höhe der Rentenbesteuerung interessiert. Die Einen empfangen bereits Renten, die Anderen machen Pläne für ihre Zukunft, alle wollen wissen, was bleibt. Fragen kamen aus allen Altersgruppen auf uns zu, weshalb wir die wichtigsten Antworten in unserer Broschüre zusammengefasst haben?   Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Jahr 2005 oder davor begannen, unterliegen zu 50 Prozent der Besteuerung. Ab dem Jahr 2006 wird der Besteuerungsanteil für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang angehoben. Ab 2040 sollen Renten mit Pensionen steuerlich gleichgestellt sein. Für die ab dem Jahr 2040 erstmals gezahlten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht ? wie auch bei Pensionen.   Die Broschüre ?Informationen zur Rentenbesteuerung? steht kostenlos auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de) zur Ansicht und zum Download bereit.     Hintergrund:   Einkommensteuer  fällt erst dann an, wenn das zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2018 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 9.000 Euro und bei Zusammenveranlagung 18.000 Euro. In den Jahren 2019 und 2020 liegen die Grenzen bei 9.168/18.336 Euro bzw. 9.408/18.816 Euro.

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