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Dessau-Roßlau, den 26.05.2019

Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

In den Morgenstunden des 24.05.2019 wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in vier Objekten in Bitterfeld-Wolfen sowie in Sandersdorf-Brehna  vollstreckt. Das Verfahren richtet sich gegen vier namentlich bekannte deutsche Beschuldigte im Alter von 28, 29, 31 und 40 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchung wurden in der Wohnung der 28-jährigen Beschuldigten in Bitterfeld-Wolfen etwa 100 g Cannabis, ca. 20 g Crystal, eine Feinwaage und Klemmtüten aufgefunden und sichergestellt. In der Gartenlaube der 28-jährigen Frau wurden weitere 30 Gramm Cannabis sowie eine zunächst unbekannte Substanz (ca. ein Kilogramm) aufgefunden und ebenso sichergestellt. Bei einer anschließenden Prüfung durch Spezialkräfte des Landeskriminalamtes vor Ort stellte sich heraus, dass es sich bei der Substanz um Harnstoff handelte.  Der 29-Jährige und die 28-jährige Beschuldigte aus Bitterfeld-Wolfen wurden durch die Polizei vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau stellte noch am Freitag gegen den 29-jährigen Beschuldigten Haftantrag. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau erließ antragsgemäß Haftbefehl. Der Beschuldigte befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Die Frau wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.       Pieper Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau    Wendland Pressesprecherin Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

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