Landesregierung macht den Weg frei für Verbeamtung von qualifizierten Fachkräften im Landesdienst
Die Landesregierung hat mit dem heutigen Beschluss zur Änderung der Laufbahnverordnung den Weg frei gemacht, qualifizierte Fachkräfte als Beamter bzw. Beamtin für die Verwaltung zu gewinnen. Die entsprechende Verordnungsänderung hat die Landesregierung nach der Anhörung der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände endgültig beschlossen. Finanzminister André Schröder: ?Mit der Anpassung trägt das Land der stetigen Entwicklung auf dem freien Markt Rechnung und bindet Spezialisten an das Land, denn ein Bundesland funktioniert wie ein Unternehmen in der freien Wirtschaft: Mit Fachkräften. Wir als Land werben mit sozialer Sicherheit. Deshalb müssen die Zugangsmöglichkeiten erweitert und neue Laufbahnen geschaffen werden.? Tierärztinnen und Tierärzte zum Beispiel mussten nach der Approbation und Erfahrung aus der Berufspraxis noch ein zweijähriges Referendariat mit einem Ausbildungsgehalt durchlaufen, bevor eine Verbeamtung möglich war. Künftig soll eine Verbeamtung auch ohne Referendariat möglich sein, wenn eine in der Regel hauptberufliche vierjährige Fachtierarztweiterbildung für öffentliches Veterinärwesen nach der Weiterbildungsordnung für Tierärzte der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt (WBO) erfolgreich absolviert wurde. Betriebs- und Volkswirtinnen/ Betriebs- und Volkswirte oder Wirtschaftsingenieurinnen/Wirtschaftsingenieure hatten bislang erst mit einem Chef-Posten die Chance verbeamtet zu werden. Dies ist künftig bereits auf Sachbearbeiter-Ebene möglich. Eine Verbeamtung ist künftig auch für Männer und Frauen möglich, die im Gesundheits- und Krankenpflegedienst im Justizvollzug arbeiten. Das ist neu und gab es bislang nicht in Sachsen-Anhalt. Wer als Biologin/Biologe, Chemikerin/Chemiker, Informatikerin/Informatiker oder Physikerin/Physiker auf einem Beamten-Dienstposten im Landesdienst arbeitete, benötigte dafür bislang den entsprechenden Studienabschluss in Biologie, Chemie, Informatik oder Physik. Andere, ebenso gut für die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst qualifizierende Studiengänge blieben bislang unberücksichtigt. Hier wird der Zugang künftig geöffnet, indem fachlich vergleichbare Studiengänge als Voraussetzung zugelassen sind.
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