: 78
Halle (Saale), den 02.06.2019

Bundesweiter Sehbehindertentag am 6. Juni

Laut Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es mehr als eine Million sehbehinderte Menschen in Deutschland. Um auf die Bedürfnisse dieser Menschen aufmerksam zu machen, hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband im Jahr 1998 einen eigenen Aktionstag eingeführt: den Sehbehindertentag (www.sehbehindertentag.de). Er findet jedes Jahr am 6. Juni zu einem bestimmten Thema statt.In Sachsen-Anhalt beziehen derzeit 4370 Menschen Blindengeld und gelten damit als blind bzw. sehbehindert. Seit Jahren ist diese Zahl rückläufig. Jahr Anzahl der Blindengeldempfänger2018 43702017 4.5052016 4.7142015 4.8952014 5.0872013 5.4082012 5.4062011 5.6862010 5.902Nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt wird blinden, hochgradig sehbehinderten und gehörlosen Personen Blinden- bzw. Gehörlosengeld gewährt. Das monatliche Blindengeld für Erwachsene betrug 320 Euro und erhöht sich ab 2019 auf 360 Euro; für Minderjährige beträgt es 250 Euro. Hochgradig sehbehinderten und gehörlosen Personen wird ein Blinden- bzw. Gehörlosengeld in Höhe von 41 Euro und ab 2019 in Höhe von 52 Euro monatlich gewährt.

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung