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Halle (Saale), den 05.06.2019

(VG HAL) Zuweisung von Schülern an die Integrierten Gesamtschulen war fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Halle hat das Auswahlverfahren für die Aufnahme von Schülern in die 5. Jahrgangsstufe der IGS in Halle am Steintor überprüft und festgestellt, dass sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze für die Eingangsklasse als auch das Auswahlverfahren für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze in rechtsfehlerhafter Weise durchgeführt worden ist.   Im Schulgesetz sei bestimmt, dass der Schulträger ab dem Schuljahr 2019/20 verpflichtet sei, von ihm beabsichtigte Kapazitätsgrenzen für eine in seiner Trägerschaft stehende Schule sowie das Auswahlverfahren zur Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze mittels kommunalrechtlicher Satzung zu regeln. Damit hätten sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze an der IGS Halle, Am Steintor, als auch das durchgeführte Auswahlverfahren durch eine kommunale Satzung erfolgen müssen. Das stattdessen durch die Antragsgegnerin vorgenommene Auswahlverfahren für die von ihr zugelassenen 112 Schüler für das Schuljahr 2019/20 sei damit gesetzwidrig gewesen.   Allerdings sei unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein Zugriff auf die bereits vergebenen Plätze nicht mehr möglich, wenn die zugelassenen Bewerber hierüber unterrichtet worden seien. Dies rechtfertige aber nicht die Zurückweisung des Antragstellers wegen einer Ausschöpfung der Aufnahmekapazität. Vielmehr müsse die Schule weitere Schüler bis an die äußerste Grenze der Funktionsfähigkeit aufnehmen, die aber erst bei einer Aufnahme von bis zu 28 Schülern je Eingangsklasse erreicht sei. Da diese Zahl  hier ? auch unter Berücksichtigung der weiteren in der Kammer noch anhängigen Verfahren - noch nicht erreicht werde, sei dem Antragsteller ein Platz an der IGS zuzuweisen.     VG Halle, Beschluss vom 29. Mai 2019 ? 6 B 169/19 HAL

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