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Magdeburg, den 06.06.2019

Ministerin Grimm-Benne unterschreibt Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist rückwirkend ab dem 1.Januar 2019 der Entgelttarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt mit seinen fünf Anhängen: ?Auszubildende und Berufsausbildung?, ?Militärische Anlagen und Liegenschaften?, ?Kerntechnische Anlagen?, ?Feuerwehr? sowie ?Justizdienstleistungen? für allgemeinverbindlich erklärt worden. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne folgte damit den Empfehlungen des Tarifausschusses Sachsen-Anhalt. Wie schon im Vorgängertarifvertrag, der bis zum 31. Dezember 2018 ebenfalls allgemeinverbindlich war, betrifft das neben den jeweiligen, von der Qualifikationsstufe abhängigen Lohn- und Gehaltshöhen auch die zugehörigen Zeitzuschläge, das heißt die Nacht-, Sonntags- und  Feiertagszuschläge sowie die Urlaubsregelungen.

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