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Halle, den 13.06.2019

Polizeimeldung aus der Stadt Halle (Saale), 14.06.2019 - Zeugenaufruf

Zeugenaufruf nach Ansprechen eines Kindes in Heide-Nord   Am heutigen Morgen gegen 08:05 Uhr erhielten Polizeikräfte, die an der Grundschule Heideschule eingesetzt waren, über eine Lehrerin der Grundschule Kenntnis, dass ein Schüler der Grundschule auf dem Weg zur Schule durch eine unbekannte männliche Person angesprochen worden sei. Der Vorfall soll sich im Bereich Heidering in Halle (Saale), Höhe des Seniorenheimes, ereignet haben. Das geschädigte Kind habe sich mit dem Fahrrad auf dem Weg in die Schule befunden, als sich eine unbekannte männliche Person ihm entgegenstellte und gemeint haben soll, dass er ihm etwas zeigen wolle. Das Kind begab sich daraufhin zur Schule, wo es sich dem Lehrerpersonal anvertraute. Die vor Ort präsenten Polizeibeamten haben eine sofortige Suche nach dem Unbekannten eingeleitet. Weitere Polizeikräfte wurden hinzugezogen. Vor Ort wurden umfangreiche und intensive Ermittlungen geführt, welche zurzeit noch nicht abgeschlossen sind.   Das Kind beschreibt den Unbekannten wie folgt:   männlichsüdländischer PhänotypSprache: gebrochen deutschcirca: 20 ? 23 Jahre altcirca: 180 ? 190 cm großschlanke StaturBekleidung: schwarze Stiefel; lange schwarze Hose; schwarze Lederjacke, schwarzer Kapuzenpulloverauffällig war eine große Armbanduhr   Die Polizei Halle (Saale) bittet Zeugen, welche Angaben zum Vorfall oder Angaben zur Identität/Aufenthaltsort der gesuchten unbekannten männlichen Person machen können, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden. Zu Schulbeginn und Schulende werden auch künftig Polizeibeamte vor Ort präsent sein. Personen oder Kinder die Feststellungen machen, können die vor Ort eingesetzten Beamten direkt ansprechen.   Die Polizei rät den Eltern: -sprechen Sie mit Ihren Kindern über dieses Thema -informieren Sie Ihre Kinder über verschiedene Verhaltensweisen + das Kind soll laut auf sich aufmerksam machen + das Kind soll keine Geschenke von Fremden annehmen oder mit Fremden mitgehen + das Kind soll sich in umliegende Geschäfte oder Einrichtungen begeben und dort das Personal informieren +Kinder sollen, wenn es möglich ist, Schulweggemeinschaften bilden Zudem ist immer eine unverzügliche Anzeige nötig, so dass die Polizei sofort reagieren kann.

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