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Halberstadt, den 15.06.2019

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen aus Anlass des Verkehrssicherheitstages

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen am Tag der VerkehrssicherheitLK Harz ? Am 15.06.2019 wurde durch die Polizei mit eigenen Kräften, vier Beamten der PI Magdeburg sowie einem Kollegen aus dem PRev Jerichower Land Kontrollen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 00.00 Uhr aus dem o. g. Anlass durchgeführt. Unter anderem wurde eine feste Geschwindigkeitsmessstelle auf der B242 zwischen Güntersberge und Siptenfelde eingerichtet. In der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr wurden 775 Durchfahrten gezählt. Insgesamt hielten sich 35 Ver-kehrsteilnehmer nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. 16x wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet. Fünf Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Fahrverbot rechnen,  d. h. die gefahrene Geschwindigkeit betrug mindestens 41 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. 19 Fahrzeugführer müssen mit einem Verwarn-geldbescheid rechnen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit erreichte ein Kradfahrer mit 197 km/h. Der Fahrer muss mit einem Fahrverbot von mindestens drei Monaten, einer Geldstrafe von 600 ? und zwei Punkten in der Datei des Kraft-fahrtbundesamtes in Flensburg rechnen.Ein weiterer Bestandteil der Einsatzmaßnahmen war die Begleitung des Tuningtreffens in Allrode, sowie Schwerpunktmäßig die Kontrolle des Tunnels an der Rappbodetalsperre. Im Ergebnis wurden 68 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 11 Mängelanzeigen gefertigt. Sechs Fahrzeugführer mussten ihr Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen, da die baulichen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.In Blankenburg wurde ein slowakischer Staatsangehöriger mit einem Atemalkohol-wert von 2,1 Promille festgestellt. Die Blutprobenentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins und die Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurden durch Beamte des Revierkommissariats Wernigerode durchgeführt.In Hasselfelde wurden zwei Mopedfahrer kontrolliert, wobei an einem Fahrzeug Manipulationen festgestellt wurden und kein Versicherungsschutz bestand. Die Führer der Kleinkrafträder müssen mit Strafanzeigen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie in einem Fall mit Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis rechnen.

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