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Bernburg, den 29.06.2019

Polizeimeldung Revierbereich Salzlandkreis

Aschersleben   (Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol)   Am Freitagabend gegen 22:00 Uhr wurde durch Zeugen ein verunfallter Honda Civic gemeldet, welcher an der Wilslebener Chaussee im Straßengraben lag. Bei Eintreffen der Beamten konnte eine männliche Person im Fahrzeug festgestellt werden. Bei dem 39-jährigen Aschersleber wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Zum Zwecke der medizinischen Versorgung und der Entnahme einer Blutprobe wurde er in ein Krankenhaus verbracht. Bei der Unfallaufnahme wurde zudem festgestellt, dass das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.     Staßfurt   (Räuberischer Diebstahl)   Am Freitagabend um 18:00 Uhr wurde der Polizei ein renitenter Ladendieb in einem Supermarkt in der Hohenerxlebener Straße mitgeteilt. Eine Mitarbeiterin beobachtete eine männliche Person, welche Waren aus der Verpackung riss. Als er sie bemerkte, ergriff der Beschuldigte mit dem Diebesgut die Flucht, woraufhin ein Kunde versuchte, ihn daran zu hindern. Der Beschuldigte schlug in Richtung des Zeugen, konnte jedoch bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten und übergeben werden.    Staßfurt   (Verkehrsunfall unter Alkohol und anschließendem unerlaubtem Entfernen)   Am Samstagmorgen meldete sich ein Staßfurter Fahrzeugbesitzer bei der Polizei, um mitzuteilen, dass ein zunächst Unbekannter gegen sein Fahrzeug gefahren sei. Dies geschah auf dem Parkplatz eines Getränkeladens in Staßfurt. Durch einen aufmerksamen Zeugen konnte der Unfall beobachtet und ein Kennzeichen notiert werden. An der entsprechenden Anschrift in Staßfurt konnte umgehend das beschädigte Fahrzeug und auch der Fahrzeugführer angetroffen werden. Im Gespräch wurde ein starker Alkoholgeruch wahrgenommen. Daher wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde der Führerschein sichergestellt und der Herr darf zunächst kein Fahrzeug mehr führen.   Schönebeck    (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)   Am Samstagabend kontrollierte die Polizei den 34-jährigen Fahrer eines VW Passat aus Schönebeck, welcher im Vorfeld durch eine äußerst langsame Fahrweise im Bereich der Friedrichstraße aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,58 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein beschlagnahmt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.   Egeln    (Betrunken auf dem Rasentraktor)   Samstagnacht wurde in Egeln in der Straße Breiteweg ein unbeleuchteter Rasentraktor mit Anhänger festgestellt. Das in die Jahre gekommene Mähfahrzeug wurde durch einen 19-Jährigen Egelner geführt. Dieser transportierte mit seinem nicht zugelassenen Gespann sieben gepresste Heuballen. Während der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,14 Promille. Weiterhin konnte er keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert.       Nienburg   (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)   Samstagnacht kontrollierte die Polizei den 38-jährigen Fahrer eines VW Caddy aus Nienburg, welcher im Vorfeld durch eine ungewöhnliche Fahrweise im Bereich der Askaniastraße aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,14 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein beschlagnahmt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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