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Halle (Saale), den 30.06.2019

(LG HAL) Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung rechtskräftig

Die von der 4. Strafkammer des Landgerichts Halle ausgesprochene Verurteilung eines im Februar 1999 geborenen Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung ist rechtskräftig. in einem am 08.01.2019 begonnenen Verfahren hatte die Kammer gegen den Angeklagten am 21.01.2019 wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls eine Einheitsjugendstrafe von acht Jahren verhängt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 11.08.2018 über ein geöffnetes Balkonfenster in eine Hochparterre-Wohnung in Halle eingestiegen war und versucht hatte, die 74-jährige Bewohnerin zu vergewaltigen. Als diese sich wehrte, habe er sie mehrfach mit der Faust geschlagen und gewürgt und sei erst aus der Wohnung geflüchtet, als es der Wohnungsinhaberin dann gelungen sei, einen Alarmknopf zu drücken (4 KLs 9/18, vgl. PM vom 19.12.2018). Die vom Angeklagten hiergegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.06.2019 verworfen (5 StR 258/19). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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