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Köthen, den 02.07.2019

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Verkehrslage Unfälle mit Wildbeteiligung   Mit einem Reh kollidierte ein 64-jähriger Fahrer als er am 02.07.2019 gegen 22:05 Uhr mit seinem Pkw Honda die Bundesstraße 184 aus Richtung Schora kommend in Richtung Zerbst befuhr. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro. Das Tier verschwand von der Unfallstelle.   Auf der Landstraße 55 kam es am 03.07.2019 gegen 01:15 Uhr zu einem Unfall mit einem Reh. Der 52-Jährige fuhr mit seinem Pkw Ford von Drewitz kommend in Richtung Loburg, wo er kurz hinter dem Abzweig zum Truppenübungsplatz mit einem über die Fahrbahn wechselnden Reh kollidierte. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Das Tier verschwand von der Unfallstelle. Im Ortsteil Krina ereignete sich am 02.07.2019 gegen 17:05 Uhr ein Verkehrsunfall. Eine 56-jährige Fahrerin eines Pkw Skoda befuhr die Querstraße mit der Absicht nach links in die Straße ?Zum Eisenhammer? einzubiegen. Dabei übersah sie das vorfahrtsberechtigte Kraftrad KTM eines 44-jährigen Fahrers, welcher die Straße Am Eisenhammer in Richtung Ortstaugang befuhr. Im Einmündungsbereich kam es zur Kollision beider Fahrzeuge wobei sich der Kradfahrer verletzte. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Der Sachschaden wird auf ca. 2.500 Euro geschätzt.  Im Ortsteil Gröbern kam es am 03.07.2019 gegen 06:35 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Eine 59-Jährige befuhr mit ihrem Pkw VW die Jösigkstraße in Richtung Burgkemnitz. Hinter der Einmündung B100/Jösigkstraße kam sie nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Telefonmast. Die Fahrerin blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 3.500 Euro geschätzt.   Zeugenaufruf Am 02.07.2019 ereignete sich gegen 17:30 Uhr ein Verkehrsunfall in Zerbst. Ein 35-jähriger Fahrer befuhr mit seinem Pkw Audi die Fuhrstraße in Richtung Magdeburg. An der dortigen Lichtzeichenanlage, im Einmündungsbereich Markt, fuhr er bei Grün an. In diesem Moment überquerte ein Radfahrer aus Richtung Kaufhaus am Markt kommend, fahrend die Fußgängerfurt in Richtung Markt. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Der noch unbekannte Radfahrer kam zu Fall und verließ ohne die Personalien auszutauschen die Unfallstelle in Richtung Markt. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro. Zu einem weiteren Verkehrsunfall kam es am 03.07.2019 gegen 09:10 Uhr in Zerbst, ebenfalls in der Fuhrstraße. Hier befuhr eine 70-jährige Fahrradfahrerin die Mühlenbrücke aus Richtung Brüderstraße und hatte die Absicht in die Fuhrstraße einzubiegen. Zur gleichen Zeit befuhr ein noch unbekannter Radfahrer im Gegenverkehr die Fuhrstraße und bog in die Mühlenbrücke in Richtung Brüderstraße ab. Auf dem dortigen Gehweg, welchen beide befuhren, kam es zum Zusammenstoß in dessen Folge beide stürzten. Unter dem Vorwand, er habe es eilig, verließ der unbekannte Radfahrer pflichtwidrig den Unfallort. Der 70-Jährigen gegenüber machte er falsche Angaben zu seiner Person. Die Frau wurde schwerverletzt in ein Krankenhaus verbracht. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den beiden Verkehrsunfällen geben bzw. die noch unbekannten Radfahrer beschreiben können werden gebeten, sich im Revierkommissariat Zerbst, Heide 7, Tel.: 03923/ 716-0 zu melden. Es kann auch die E- Mail Adresse efuest.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de genutzt werden. Fahren unter Alkoholeinfluss Am 03.07.2019 gegen 00:30 Uhr wurden in Köthen, durch Polizeibeamte gleich zwei Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Radler waren in der Dessauer Straße unterwegs und fuhren sehr unsicher. Bei ihnen wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 34-Jährigen einen Wert von 3,71 Promille und bei dem 33-jährigen Radler 1,86 Promille. Bei beiden wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt. Geschwindigkeitskontrollen In Zerbst führten die Beamten am 03.07.2019 in der Zeit von 08:20 Uhr bis 09:20 Uhr, in der Dobritzer Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Von den fünfzehn gemessenen Fahrzeugen überschritten zwei Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 66 km/h. Ebenfalls am 03.07.2019 zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr wurde in Köthen, in der Fasanerieallee eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vier Verstöße festgestellt. Der ?schnellste? Fahrzeugführer war mit 70 km/h unterwegs. In Osternienburg kontrollierten die Beamten fast zeitgleich in der Ernst-Thälmann-Straße die Geschwindigkeit. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h konnten fünf Verstöße geahndet werden. Ein Fahrzeugführer fuhr mit 71 km/h in die Messstelle. Kriminalitätslage   Kennzeichendiebstahl Der Geschädigte stellte am 02.07.2019 gegen 15:45 Uhr fest, dass durch Unbekannte von seinem Pkw Mazda, welchen er eine halbe Stunde zuvor im Ortsteil Wolfen auf dem Parkplatz einer Gartenanlage in Wolfen-Nord parkte, die hintere Kennzeichentafel entwendet wurde. Die Schadenshöhe wird mit ca. 100 Euro angegeben. Einbruch in Garage Im Zeitraum vom 29.06.2019 bis zum 02.07.2019 verschafften sich unbekannte Täter im Ortsteil Greppin, Platz des Friedens, gewaltsamen Zutritt zu einer Garage. Nachdem erstem Überblick durch den Geschädigten wurde nichts entwendet. Brand Am 03.07.2019 gegen 01:30 Uhr wurde in Köthen in der Gartensparte ?Osterköthen? ein Brand festgestellt. Auf einem Gartengrundstück brannten ein Geräteschuppen sowie Gartenmöbel, Pflanzen und andere diverse abgestellte Gegenstände. Das Feuer wurde durch den schnellen Einsatz der FFW Köthen, Baasdorf, Wülknitz, Dohndorf und Löbnitz die mit mehreren Fahrzeugen und 37 Kameraden vor Ort waren, gelöscht.   Die Ermittlungen, insbesondere zur Brandursache, dauern an. Zur Schadenshöhe lagen noch keine Angaben vor. Diebstahl Dreiste Diebe waren am Nachmittag des 02.07.2019 an einem Fahrrad, welches im Fahrradständer am Wolfener Bahnhof gesichert wurde, interessiert. Als der Geschädigte sein Fahrrad wieder nutzen wollte, stellte er fest, dass das Vorderrad und der Sattel fehlten. Der entstandene Stehlschaden wird mit ca. 300 Euro angegeben.     Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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