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Magdeburg, den 03.07.2019

Stilllegung des GTS-Freilagers in Teutschenthal Oberverwaltungsgericht bestätigt Räumungs-Anordnung des Landesbergamtes

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) hat der GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) mit Beschluss vom 25. Juni 2019 (Az. 2 M 42/19) aufgegeben, die vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) verfügte Beräumung des Freilagers am Standort Teutschenthal innerhalb einer Frist von einem Monat umzusetzen. Das von der GTS betriebene Freilager zum Umschlagen, Lagern und Behandeln von Abfällen muss demnach umgehend, spätestens jedoch vor dem 4. August 2019 endgültig stillgelegt und beräumt werden. Der Beschluss des OVG wurde dem LAGB am Donnerstag zugestellt. Der Beschluss ist unanfechtbar, Rechtsmittel stehen der GTS nicht mehr zur Verfügung.   Das LAGB hatte mit Bescheid vom 7. März 2019 der GTS aufgegeben, das im ehemaligen Kalibergwerk Teutschenthal betriebene Freilager innerhalb von sechs Wochen stillzulegen und vollständig zu beräumen. Dagegen hatte GTS beim Verwaltungsgericht Halle einen Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung gestellt, der mit Beschluss des VG Halle vom 16. April 2019 abgelehnt wurde. Die hiergegen von GTS beim Oberverwaltungsgericht eingereichte Beschwerde wies das OVG nun zurück.   Das OVG stellte in seinem Beschluss unter anderem heraus, dass ?hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass vom Freilager über einen nicht unerheblichen Zeitraum schädliche Umweltauswirkungen? ausgegangen sind und ?eine Wiederholung nicht ausgeschlossen werden kann?. Das OVG bezieht sich hierbei auf die von Anwohnern aus Teutschenthal und Angersdorf angezeigten Geruchsbeeinträchtigungen, die vom Freilager ausgehen. So würden die vom Freilager ausgehenden Gerüche auch zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen führen. Auch die dem LAGB durch eine ortsansässige Allgemeinmedizinerin übergebenen Erklärungen zahlreicher Teutschenthaler Anwohner, wonach diese seit etwa einem Jahr über Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen u. ä. aufgrund der fortwährenden Geruchsbelästigungen klagen, belegen die schädlichen Umweltauswirkungen nach Ansicht des OVG hinreichend.   Laut OVG könne sich GTS nicht mit dem Verweis, dass die vom Freilager ausgehenden Gerüche vermeintlich nicht die Richtwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überschreiten würden, aus ihrer Verantwortung zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands stehlen. Es sind nach der Auffassung des OVG vielmehr die jeweiligen Umstände des Einzelfalles heranzuziehen, eine rein schematische Anwendung der GIRL verbiete sich dagegen.   Des Weiteren führt das OVG zur Begründung seiner Entscheidung an, dass sich die GTS auch nicht darauf berufen kann, dass die Stilllegung und Beräumung des Freilagers einen außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen könnte. Das vermeintliche Fehlen finanzieller Mittel für den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb vermag einen illegalen Weiterbetrieb ebenso wenig rechtfertigen wie die behauptete Insolvenzgefährdung.   Das für die Aufsicht über das LAGB zuständige Wirtschaftsministerium sieht sich wie das LAGB selbst durch die Entscheidung des OVG Magdeburg in ihrer Auffassung einer konsequenten Rechtsverfolgung der Forderung gegenüber dem Betreiber GTS bestätigt. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte am Donnerstag: ?Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt. Die Belastungen, denen die Bürger vor Ort über viele Jahre ausgesetzt sind, habe ich stets für inakzeptabel gehalten und das bei meinen Besuchen vor Ort auch immer wieder betont.? Das LAGB wird nunmehr die fristgerechte Stilllegung und vollständige Beräumung des Freilagers überwachen und bei einem Verstoß hiergegen gegebenenfalls auch Zwangsmaßnahmen ergreifen.   Abschließend erklärte Willingmann: ?Ich hoffe, dass die Beräumung des Freilagers dazu beiträgt, Belastungen und Sorgen der Anwohner zu senken. Unsere Aufgabe besteht aber weiterhin darin, insbesondere noch vorhandene Geruchsbelastungen für die Anwohner, die vom Grubenbetrieb ausgehen, vollständig und nachhaltig zu beseitigen. Hier steht GTS in der Verantwortung und ich erwarte zügige Fortschritte.?   Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es auch auf dem Twitter-Kanal des Ministeriums unter www.twitter.com/mwsachsenanhalt.

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