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Dessau-Roßlau, den 04.07.2019

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Kriminalitätsgeschehen Aquarelle aus Rathaus gestohlen (Fotos) Am 03.07.2019 im Zeitraum 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr betraten bislang unbekannte Täter das Rathaus in Dessau-Roßlau in der Zerbster Straße und entwendeten drei Bilder der Ausstellung ?Lebensnah? der Künstlerin Katrin Kimmel. Die Bilder befanden sich links neben der Zugangstür, welche vom Foyer in den Rathaus Altbau führt. Bei den drei Bildern handelt es sich um Aquarelle, welche auf Aquarellpapier gemalt worden sind, im Format 20cm x 20cm. Es wurden eine Hyazinthe, eine Schafgarbe und eine Strelizie von der Künstlerin gemalt. Alle drei Bilder waren mit einem weißen Holzrahmen gerahmt und hingen in der Ausstellung übereinander. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Diebstahls wurde eingeleitet. Die genaue Schadenshöhe war zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung noch unbekannt.   Zeugen die Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben können,  werden gebeten sich im Polizeirevier Dessau-Roßlau unter Telefonnummer 0340/25030 oder per E-Mail  prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de zu melden.   Fahrrad gestohlen Am 03.07.2019 im Zeitraum 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr entwendete ein bislang unbekannter Täter ein Fahrrad Specialized im Wert von circa 2.000 Euro. Der geschädigte Besitzer des Fahrrades erstattet im örtlichen Revier am heutigen Morgen eine Strafanzeige und gab hierbei an, dass er sein Fahrrad auf dem Parkplatz des Fußballplatzes in der Ringstraße an einem dortigen Fahrradständer angeschlossen habe. Dann sei er zu Fuß eine Runde durch den Schillerpark gelaufen um Pokemon Go zu spielen. Als der Mann nach einer Stunde zurückkehrte, stellte er den Diebstahl seines Fahrrades fest.   Kellereinbruch In der Nacht vom 04.07.2019 zum 05.07.2019 drangen bislang unbekannte Täter in ein Mehrfamilienhaus im Prof.-Richard-Paulick-Ring in Dessau-Roßlau, Ortsteil Roßlau ein. Im Kellerbereich wurden insgesamt sieben Keller durch die Täter gewaltsam geöffnet und augenscheinlich nach Diebesgut durchsucht. Ersten Erkenntnissen nach wurde aus einem Keller ein Hochdruckreiniger entwendet.     Verkehrsgeschehen Vorfahrt missachtet Am 04.07.2019 gegen 07:50 Uhr kam es im Kreuzungsbereich Amalienstraße / Chaponstraße zu einem Verkehrsunfall. Die 62-jährige Fahrerin eines PKW VW befährt die Chaponstraße aus Richtung Mauerstraße kommend, in Richtung Johann-Meier-Straße. Im Kreuzungsbereich missachtet sie die Vorfahrt des bevorrechtigten 36-jährigen Fahrers eines PKW Toyota. Dieser befährt die Amalienstraße aus Richtung Raguhner Straße kommend, in Richtung Askanische Straße. Der an den Fahrzeugen entstandene Schaden beträgt ca. 3.500,-?.   Aufgefahren Auf dem Friederikenplatz kam es am 04.07.2019 gegen 17:25 Uhr zu einem Auffahrunfall. Die 47-jährige Fahrerin eines PKW BMW befährt den Friederikenplatz. In Höhe der Haus-Nr 53 will sie in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Die nachfolgende 20-jährige Fahrerin eines PKW Mazda fährt auf.   Fahrstreifen gewechselt Am 04.07.2019 gegen 20:00 Uhr kam es in der Antoinettenstraße zu einem Verkehrsunfall. Der 53-jährige Fahrer eines PKW Ford befährt die Roßlauer Allee aus Richtung Albrechtstraße kommend. Im Einmündungsbereich ordnet er sich in der Linksabbiegerspur ein. Nach erfolgtem Grünlicht, biegt er nach rechts in die Antoinettenstraße ab und kollidiert dabei mit dem rechts neben ihm befindlichen 68-jährigen Fahrer eines PKW Opel. Der an den Fahrzeugen entstandene Sachschaden beträgt ca. 2.000,-?.   Ohne Pflichtversicherung Am 04.07.2019 gegen 12:15 Uhr stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau einen E-Scooter in der Askanischen Straße fest. Dessen 51-jähriger Fahrzeugführer befuhr den Radweg in Richtung Brauereibrücke. Am Elektro-Tretroller befand sich keine Versicherungsplakette. Einen Versicherungsschein konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen. Der Mann erklärte den Beamten, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Spielgerät handelt und deshalb keine Versicherung benötigt. Diese Ansicht teilten die Beamten nicht und leiteten ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.   Hinweis: E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb. Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es nun eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Elektroroller. Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind und eine Betriebserlaubnis haben. E-Scooter müssen Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraße benutzen. Auf die Fahrbahn darf nur ausgewichen werden, wenn diese fehlen. Fußgängerzonen und Gehwege sind für Elektroroller tabu. Eine Haftpflichtversicherung muss für das Fahrzeug abgeschlossen werden. Bremsen und Beleuchtungseinrichtung sind vorgeschrieben. Das Mindestalter zum Fahren beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nicht.

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