: 219
Halberstadt, den 07.07.2019

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Verdacht der UrkundenfälschungBallenstedt ? Am 07.07.2019 befuhr ein 31-Jähriger aus Ballenstedt mit einem Lkw gegen 21:30 Uhr die Hoymer Straße, obwohl das Fahrzeug nicht zugelassen war. Auf der vorderen Kennzeichentafel war anstelle der Landkreisplakette ein Sticker aufgeklebt, da das Kennzeichen von Amts wegen entstempelt war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.Zwei Verletzte nach UnfallBörnecke ? Am 08.07.2019 befuhr ein 81-Jähriger aus der Stadt Blankenburg mit einem Pkw Dacia die Blankenburger Straße aus Richtung Börnecke kommend in Richtung der L 85 (Verbindungsstraße zwischen Blankenburg und Westerhausen). Gegen 07:10 Uhr querte er die L 85, um in Richtung Helsungen weiterzufahren. Dabei kollidierte er im Kreuzungsbereich mit einem Pkw Dacia Duster, der die L 85 aus Richtung Blankenburg kommend befuhr. Der 81-Jährige wurde schwer und die 49-jährige Dusterfahrerin aus Blankenburg leicht verletzt. Sie wurden durch den Rettungsdienst in umliegende Kliniken gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand augenscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden.Biker stürzt in StraßengrabenHasselfelde ? Am 07.07.2019 befuhr ein 30-Jähriger aus Brandenburg an der Havel mit einem Motorrad ?Kawasaki? die B 81 aus Richtung Hasselfelde kommend in Richtung Ilfeld. Gegen 15:30 Uhr verlor er aus bislang ungeklärter Ursache kurz hinter dem Abzweig nach Stiege die Kontrolle über das Motorrad. Der Biker stürzte und rutschte in den angrenzenden Straßengraben. Dabei verletzte er sich schwer, sodass er durch den Rettungsdienst ins Klinikum gebracht werden musste. Am Motorrad entstand erheblicher Sachschaden.E-Scooter ohne Pflichtversicherung unterwegsHalberstadt ? Am 08.07.2019 befuhr ein 48-Jähriger aus Halberstadt mit einem E-Scooter gegen 03:15 Uhr die Magdeburger Straße aus Richtung Schützenstraße kommend, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.Um ein E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren, müssen diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Darüber hinaus dürfen diese Fahrzeuge von Personen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gefahren werden. Des Weiteren müssen an diesen E-Scootern eine Beleuchtungseinrichtung und eine Klingel montiert sein. Die E-Scooter dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen (darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege) sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden.Ohne Fahrerlaubnis und Zulassung unterwegsGernrode ? Am 07.07.2019 befuhr ein 34-Jähriger aus der Stadt Quedlinburg mit einem Cross-Motorrad gegen 17:50 Uhr den Wellbachweg, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus war die Cross-Maschine nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.

Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204  Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung