Land überweist Landkreisen 20 Millionen Euro
Das Land überweist den Landkreisen und kreisfreien Städten 20 Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Jahr 2018. Den Streit vor dem Landesverfassungsgericht zwischen Landkreisen und Land legt das jedoch nicht bei. Darauf hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne im Anschluss an die Kabinettssitzung ausdrücklich hingewiesen. Die Gelder sind als Sondermittel im Haushalt verankert. Die Auszahlung war durch den Landtag an finanzielle Voraussetzungen geknüpft worden. Diese lägen vor, sagte Grimm-Benne. Der Millionenbetrag werde entsprechend der Ausgaben in den jeweiligen Landkreisen für das Unterhaltsvorschussgesetz verteilt. Die Landkreise sehen eine Mehrbelastung durch die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 und fordern deshalb Geld vom Land. Das Land argumentiert, zum einen seien die Kosten durch ein Bundesgesetz verursacht, so dass eine verfassungsrechtlich begründete Erstattungspflicht nicht bestehe. Zum anderen stünden dem Kostenaufwuchs Einsparungen im SGB-II-Bereich gegenüber, wie bereits im vergangenen Jahr in dem Bericht der Landesregierung an den Landtag dargestellt worden sei. Neun Landkreise hatten im Oktober 2018 eine kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht eingelegt. Wie und wann das Gericht entscheiden werde, sei noch völlig offen. Einzelfall-Auswertungen aus den Landkreisen, die Mehrkosten und Einsparungen gegenüberstellen, liegen bisher nicht vor. Vor diesem Hintergrund betonte Sozialministerin Petra Grimm-Benne im Kabinett, die Auszahlung der Gelder sei nicht so zu werten, als habe die Landesregierung ihre Rechtsauffassung geändert. Daher enthalte der Kabinettsbeschluss auch den Hinweis auf die mögliche Verrechnung der Mittel, sollte das Landesverfassungsgericht wider Erwarten eine Zahlungspflicht des Landes sehen. Die in Aussicht gestellten Sondermittel hatten ursprünglich helfen sollen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Dies gelang jedoch nicht.
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