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Magdeburg, den 16.07.2019

Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzungsdelikt in Fastfood-Restaurant

Am 17.05.2019, gegen 23:00 Uhr, kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung in einem Schnellrestaurant in der Magdeburger Innenstadt. Insgesamt 6 Täter schlugen und traten auf einen, zwischenzeitlich am Boden liegende, 24-jährigen Magdeburger ein. Eine Videokamera erfasste die Täter. Nach Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg sucht die Polizei nun nach Zeugen, welche die Täter auf den folgenden Bildern erkennen. Hinweisgeber werden gebeten sich unter 0391/546 3292 im Polizeirevier Magdeburg zu melden.?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.? Polizeimeldung 297 / 18.05.2019Gefährliche Körperverletzung in einem Fastfood-Restaurant Am 17.05.2019, 23:00 Uhr wurde ein 24-jähriger Magdeburger in einem Fastfood-Restaurant im Stadtzentrum von Magdeburg durch eine unbekannte Person nach Geld angesprochen. Als er dies verneinte, erschien die unbekannte Person kurze Zeit später erneut und schlug dem Geschädigten mit der Faust in das Gesicht. Weitere 6 bis 8 Personen umringten dann den Geschädigten, brachten ihn zu Boden und traten und schlugen auf ihn ein. Ein Angestellter des Fastfood-Restaurants bemerkte dies, schrie die Täter an und die Tätergruppe, bei welchen es sich um deutsche Jugendliche handelte, flüchtete in unbekannte Richtung. Der Geschädigte erlitt kleinere Platzwunden im Gesicht und eine Schwellung im Mundbereich. Er wurde ambulant durch einen RTW behandelt. Fahndungsmaßnahmen verliefen ergebnislos, eine Spurensicherung und eine Videosicherung wurden veranlasst.

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