Gericht hebt Befreiungsbescheid für geplanten Baumwipfelpfad auf
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 16.07.2019 über die Klage einer Naturschutzvereinigung gegen den Landkreis Harz entschieden. Die Klägerin wandte sich gegen die Befreiung von den Ge- und Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland". Diese Befreiung hatte der Landkreis Harz der Stadt Thale für die Errichtung eines Baumwipfelpfades erteilt. Dieser Bescheid ? so die Argumente der Klägerin ? sei rechtswidrig, da der geplante Eingriff nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt sei. Das Gericht hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Der Bescheid sei rechtswidrig. Die Stadt Thale sei bereits nicht befugt gewesen, einen solchen Befreiungsantrag zu stellen. Die Möglichkeit einer Befreiung von den Ge- und Verboten der Landschaftsschutzverordnung diene nicht dazu, Gemeinden bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes Plansicherheit zu geben. Durch die Möglichkeit einer Befreiung von den Regelungen der Landschaftsschutzverordnung sollten vielmehr Eigentümer und Nutzungsberechtigte betroffener Grundstücke vor unverhältnismäßigen Einschränkungen ihrer Nutzungsrechte bewahren werden. Die Stadt Thale sei weder Eigentümerin noch Nutzungsberechtigte des gesamten Gebietes, auf dem der Baumwipfelpfad durch einen Investor errichtet werden solle. Sie falle daher nicht in den Schutzbereich der Befreiungsvorschriften. Die naturschutzrechtliche Frage, ob der beabsichtigte Pfad gegen naturschutzrechtliche Vorschriften verstoße, war daher nicht mehr zu entscheiden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: 1 A 328/17 MD - Urteil vom 16.07.2019 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}
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