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Halle (Saale), den 25.07.2019

(VG HAL) Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Integrierten Gesamtschule

Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung in zwei weiteren Verfahren verpflichtet, Schüler ab dem Schuljahr 2019/20 vorläufig in eine Eingangsklasse der IGS Halle,  Am Steintor aufzunehmen.   Da es an der satzungsmäßigen Grundlage für die Festlegung der Kapazitätsgrenzen und des Auswahlverfahrens fehle, seien die durch die Antragsgegnerin erfolgte Bestimmung einer Kapazitätsgrenze von 112 Schülern für das Schuljahr 2019/20 und das zur Vergabe dieser Plätze von der Antragsgegnerin durchgeführte Auswahlverfahren als gesetzwidrig anzusehen. Zwar könne aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht mehr auf die bereits vergebenen Plätze zugegriffen werden, bei denen die schriftliche Zusage bereits versandt worden sei. Dies berechtige die Antragsgegnerin aber nicht dazu, noch nicht berücksichtigte Schüler zurückzuweisen, solange die Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule noch nicht erreicht sei, die bei 28 Schülern je Eingangsklasse liege. Bisher würden bei der Schule tatsächlich aber nur 102 Kinder beschult, weil aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs von 10 Schülern für diese jeweils zwei Plätze in Ansatz gebracht worden seien. Für die Kammer ist nichts dafür ersichtlich, dass ? auch unter Berücksichtigung der noch bei der Kammer anhängigen Verfahren - die vorläufige Aufnahme dieser Schüler zu einer die Funktionsfähigkeit der Schule und damit den Bildungsanspruch der bisher aufgenommenen Schüler beeinträchtigenden Überlastung führen könnte.     VG Halle, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 ? 6 B 221/19 HAL und 6 B 222/19 HAL

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