(LG HAL) Terminvorschau für August 2019
Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 05.08.19, 08:30 ; 07.08.19, 08:30 ; 08.08.19, 08:30 ; 14.08.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 15/19 Dem im November 1988 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betäubungsmittelhandel zur Last gelegt. Er soll bis Februar 2019 von einem Garagenkomplex in der Beesener Straße in Halle aus unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben, unter anderem durch Postversand. Bei einer Durchsuchung am 12.02.2019 wurden rund 17 kg Marihuana und 270 g Cannabisharz aufgefunden, ferner rund 500 g Ecstasy-Tabletten und knapp 4.000 g Amphetamin. Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Betäubungsmittelhandel in Lieskau Tag, Uhrzeit 06.08.19, 09:00 ; 09.08.19, 09:00 ; 13.08.19, 09:00 ; 16.08.19, 09:00 ; 23.08.19, 09:00 Raum 187 3 KLs 14/19 Dem im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Februar 2019 in seiner Wohnung in Lieskau an verschiedenen Stellen insgesamt rund 2 kg Marihuana und mehr als 1000 Ecstasytabletten zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat den Vorwurf bestritten und angegeben, er habe Betäubungsmittel für den Eigenbedarf und im übrigen für einen Bekannten eine Tasche aufbewahrt, von der er nicht gewusst habe, dass sie Betäubungsmittel enthalte. Im Falle einer Verurteilung droht eine Verurteilung nicht unter einem Jahr. Betäubungsmittelhandel in Arnstein Tag, Uhrzeit 12.08.19, 13:30 ; 29.08.19, 09:30 ; 05.09.19, 13:30 ; 06.09.19, 09:00 ; 20.09.19, 09:00 Raum 169 16 KLs 8/19 Der Angeklagte N. ist im Mai 1992 geboren, die Angeklagte H. im März 1991. Die beiden sollen gemeinschaftlich in einem Gartenschuppen in Arnstein verschiedene Betäubungsmittel wie Cannabis und Kokain aufbewahrt haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung ihrer Drogengeschäfte sollen sie eine Schreckschusspistole griffbereit bereitgelegt haben. Die Angeklagten haben sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 13.08.19, 15:00 ; 15.08.19, 16:30 ; 19.08.19, 13:30 ; 02.09.19, 14:30 Raum 123 10a KLs 12/19 Dem im Juli 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im März 2018 gemeinsam mit einem Mittäter in einer Wohnung in Halle verschiedene Betäubungsmittel wie rund 1,6 kg Amphetamin, mehr als 3 kg Marihuana und knapp 300 g Kokain gelagert haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die beiden unter anderem ein Messer, einen Baseballschläger, ein Fleischerbeil sowie mehrere Schlagringe griffbereit in der Wohnung bereitgelegt haben. Im Februar 2019 soll der Angeklagte wiederum gemeinsam mit dem Mittäter in einer anderen Wohnung in Halle sowie in der zugehörigen Garage weitere Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs eingelagert haben und zur Absicherung des Drogenhandels einen Elektroschocker sowie mehrere Pistolen bereitgelegt haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren. Der mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 16 KLs 14/18 am 29.11.2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 15.08.19, 09:30 ; 16.08.19, 09:00 ; 21.08.19, 09:30 ; 22.08.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 1/19 Dem im November 1991 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betäubungsmittelhandel in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 26.05.2017 auf der Ziegelwiese in Halle 29 Ecstasytabletten mit sich geführt haben, um sie gewinnbringend zu verkaufen, wobei er griffbereit ein Messer mit einer Klingenlänge von 9 cm bei sich geführt habe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Halle am 06.09.2017 seien dann 88,6 Gramm Cannabis vorgefunden worden und unmittelbar daneben ein Schlagring. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Vergewaltigung in Bad Lauchstädt Tag, Uhrzeit 15.08.19, 09:00 ; 16.08.19, 09:00 ; 29.08.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 8/19 Dem im Januar 1994 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie versuchte Nötigung zur Last gelegt. Der in Afghanistan geborene Angeklagte soll am Abend des 01.01.2019 eine Frau in deren Wohnung in Bad Lauchstädt besucht haben, mit der er nach islamischem Recht verheiratet war, die jedoch von ihm getrennt lebte. Ziel des Besuch sei es gewesen, den im September 2016 geborenen gemeinsamen Sohn zu besuchen. Dabei sei es dann aber wegen der Absicht der Frau, sich von dem Angeklagten scheiden zu lassen, zum Streit gekommen, in dessen Verlaufe der Angeklagte die Frau gewaltsam und durch Drohungen mit einem Messer gezwungen habe, den Beischlaf zu erdulden. Am 14.03.2019 habe der Angeklagte die Frau in einem Frauenhaus in Merseburg aufgesucht und versucht, sie durch Bedrohung mit einem Messer zu bewegen, mit ihm erneut über die von ihr beabsichtigte Trennung zu sprechen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren Versuchter sexueller Missbrauch einer Jugendlichen in Halle Tag, Uhrzeit 19.08.19, 09:30 ; 02.09.19, 09:30 ; 06.09.19, 09:30 ; 11.09.19, 09:30 Raum 187 4 KLs 8/17 Dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Nötigung sowie versuchter sexueller Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung zur Last gelegt. Der Angeklagte soll im Sommer 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen durch Drohungen gezwungen haben, es zuzulassen, dass der Angeklagte eine Fotoaufnahme vom unbekleideten Unterkörper des Mädchens anfertigte. Bei einer anderen Gelegenheit im Sommer 2016 soll er das Mädchen, das sich in seiner Wohnung in Halle aufhielt, gezwungen haben, es zu zulassen, dass er Nacktaufnahmen von dem Mädchen fertigte; darüber hinaus soll er versucht habe, das Mädchen durch Drohungen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, hiervon aber abgesehen haben, als es an der Tür geklingelt habe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In diesem Verfahren ist bereits mehrfach verhandelt worden, das Verfahren musste aber jeweils aus prozessualen oder organisatorischen Gründen ausgesetzt werden. Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in Halle Tag, Uhrzeit 20.08.19, 08:30 ; 22.08.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 16/19 Dem im Januar 1983 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im Oktober 2018 in seiner Wohnung in Halle Cannabis, Haschisch, Metamphetamin und eine Ecstasytablette zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen ein Einhandmesser und ein Totschläger griffbereit gelegen haben. Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Sexueller Missbrauch zweier Mädchen in Zeitz Tag, Uhrzeit 20.08.19, 09:00 ; 22.08.19, 09:00 ; 27.08.19, 09:00 ; 29.08.19, 10:00 ; 03.09.19, 09:00 ; 09.09.19, 09:00 Raum 187 4 KLs 4/19 Dem im Juni 1995 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im April 2018 in Zeitz an einem im September 2011 geborenen, ihm bekannten Mädchen vergangen haben. Im November 2018 soll er sich dann an einem 8-jährigen Mädchen vergangen haben. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem) in Landsberg Tag, Uhrzeit 27.08.19, 09:00 ; 04.09.19, 09:00 ; 11.09.19, 09:00 ; 18.09.19, 09:00 ; 24.09.19, 09:00 ; 15.10.19, 09:00 ; 23.10.19, 09:00 ; 06.11.19, 09:00 ; 20.11.19, 09:00 ; 04.12.19, 09:00 ; 18.12.19, 09:00 ; 08.01.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 25/18 Dem im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt. Er soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§ 16 Abs. 2 UWG). Über eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von "Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was tatsächlich nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im Sinne eines Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst ausgeschütteten Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer "Creditpacks" finanziert, so dass durch die sich systembedingt abzeichnende Marktverengung der Zusammenbruch des Systems absehbar gewesen sei. Der Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten, bei dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein verbotenes Schneeballsystem gehandelt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Verfahren wurde bereits am 04.04.2019 begonnen, dann aber aus prozessualen Gründen ausgesetzt.
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