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Magdeburg, den 31.07.2019

Waldumbau: Förderung für Privatwaldbesitzende erleichtert Ab heute Antragstellung für die Richtlinie Forst möglich - Ziel: Waldumbau zu klimastabilen Wäldern

Magdeburg. Ab heute können Waldbesitzende neue Anträge auf finanzielle Unterstützung für Aufforstungen, Bodenschutzkalkung und Wegebau stellen. Die finanzielle Förderung im Forstbereich wurde überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die neue Richtlinie ?Forst 2019? ist ab heute in Kraft. Sie soll Waldbesitzende beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern unterstützen. Es stehen bis zum Jahr 2023 10,2 Millionen EURO an Fördermitteln zur Verfügung.?Unsere Wälder sind die ersten Opfer der Klimakrise. Stürme, Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen ihnen zu. In Zukunft werden unsere Wälder anders aussehen, damit sie damit besser umgehen können. Sie können sich zukünftig besser selbst regulieren und sind stabiler, wenn es trocken ist oder stürmt. Wir unterstützen die Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt, indem wir den Aufbau von klimastabilen Mischwäldern fördern. Und wir helfen, die Schäden in den Wäldern zu beseitigen. Sollten die Fördertöpfe schneller ausgeschöpft sein, als geplant, bin ich sicher, dass die Landesregierung dafür eine Lösung finden wird. Jetzt braucht es nur noch Regen, damit junge Bäume angepflanzt werden können?, erläuterte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Ziele der Förderrichtlinie.Die Erleichterungen in der Richtlinie Forst 2019 sind:? Höherwertigeres Saatgut muss im Rahmen der Ausschreibungen nicht mehr verpflichtend nachgefragt werden. Nutzung von eingeführtem Saatgut ist nach Prüfung möglich.? Bei Mischkulturen mit mindesten 30 Prozent Laubholz wird die Baumart Weißtanne der Laubholzmischung gleichgestellt, Fördersatz: 70 Prozent.? Die Mindestflächengröße bei der Bodenschutzkalkung wurde auf 50 Hektar gesenkt.? Wegebau: Hier sind Fördersätze bis zu 90 Prozent möglich, wenn Strukturschwäche vorliegt (zum Beispiel in Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung).Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Schadsituation die Begrenzung der Höchstsätze für Leistungen der Aufforstung (zum Beispiel Pflanzmaterial und die Kulturpflege) bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Dazu wurden die Ämter angewiesen, weil aufgrund der hohen Nachfrage die Preise für Pflanzen und Dienstleistungen gestiegen sind. Es soll zudem verhindert werden, dass Waldbesitzende kostengünstigere Aufforstungen mit ausschließlich Nadelhölzern ohne Förderung bevorzugen.Sachsen-Anhalt verfolgt seit den 1990er Jahren das strategische Ziel, die Waldstruktur nachhaltig zu verändern. Der Laubholz- und Mischwaldanteil soll erhöht werden. Es werden solche Wirtschaftsbaumarten gefördert, die eine sich an veränderte Klimabedingungen gut anpassen können und Störungen besser verkraften.Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation und den Förderkriterien kostenlos durch den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.HintergrundDie Richtlinie ?Forst 2019? ersetzt die vorherige Richtlinie ?Waldbau?. Das Ziel der Förderung ist gleich geblieben: Die Veränderung der Waldstruktur, insbesondere die Erhöhung des Laubholz- und Mischwaldanteils. Die fachlichen Voraussetzungen wurden jedoch angepasst und die Förderung des Wegebaus aufgenommen.Die wichtigsten Fördergegenstände der Richtlinie Forst 2019 sind:? Untersuchungen und Analysen zur Beurteilung der waldbaulichen Planung und der Bodenschutzkalkung; ? Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände einschließlich einer Verbesserung von Waldstrukturen (Waldränder);? Schutz, Pflege und Nachbesserung der Kulturen;? Bodenschutzkalkung zur Verbesserung der Widerstandskraft von Waldbeständen.? Für die Einleitung von Naturverjüngung wird einheitlich der höchste Fördersatz von 85 Prozent herangezogen;? Förderung des Wegebaus mit Fördersätzen von 70 und 90 Prozent.Neben dieser Förderung ist seit 29. Juli die Richtlinie ?Waldschutz? in Kraft. Hier werden die Waldbesitzenden bei der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald unterstützt. Näheres dazu findet sich in der Pressemitteilung des MULE vom 29. Juli 2019, Nr. 113/2019.Insgesamt stehen in beiden Fördertöpfen bis zum Jahr 2023 12,7 Millionen Euro zur Verfügung.In Sachsen-Anhalt müssen auf den Waldflächen, die dem Land gehören, noch rund 4000 Hektar Flächen aufgeforstet werden, die zuvor durch Stürme und Waldbrände geschädigt wurden. In diesem Jahr wurden schon 640 Hektar aufgeforstet. Das Ausmaß der Schäden in den Privatwäldern kann derzeit nur geschätzt werden. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 532.480 Hektar Wald (laut Bundeswaldinventur III im Jahr 2012). Weitere Informationen im Flyer ?Die Bundeswaldinventur? (pdf).Weitere Informationen: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst/forstliche-foerderung/

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