: 245
Halberstadt, den 01.08.2019

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegsHalberstadtPolizisten müssen nicht nur ein gutes Namensgedächtnis haben, sondern sich auch gut Gesichter merken können. Während der Streifentätigkeit am 01.08.2019 gegen 21:30 Uhr fiel einem Beamten aus dem Polizeirevier Harz im Gegenverkehr ein Mann auf, der bereits durch andere Straftaten im Straßenverkehr, wie Trunkenheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis, in Erscheinung getreten ist. Nach einer Verkehrskontrolle konnte der Verdacht erhärtet werden. Der 29-jährige Mann aus Langenstein war erneut ohne Fahrerlaubnis im Stadtgebiet unterwegs. In dem Suzuki Vitara saß auch eine 28-jährige Frau aus Halberstadt, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nach der Kontrolle wurde gegen den Mann ein erneutes Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Frau übernahm dann das Steuer und verließ mit dem Beschuldigten den Kontrollort. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch mit einer Freiheitsstrafe enden, gerade wenn der Beschuldigte sich nicht einsichtig zeigt und immer wieder diese Straftat begeht. Auf dem Weg nach Hause mit über 2 Promille gestopptBallenstedtAm 01.08.2019 gegen 23:45 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Harz in der Ortslage Ballenstedt einen VW Caddy. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkohol in der Atemluft des Fahrzeugführers. Der 50-jährige Ballenstädter gab an gerade von der Arbeit zu kommen und nur zwei Bier getrunken zu haben. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,16 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an, die im Krankenhaus durchgeführt wurde. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss eingeleitet. Bestätigt sich der Wert droht dem Mann ein langfristiger Führerscheinentzug. Der Mann wird seinen Führerschein nur nach einer medizinisch psychologischen Untersuchung, dem sogenannten ?Idiotentest? wieder bekommen.Wer mit über 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, muss auf jeden Fall diesen Test absolvieren, unabhängig von dem Strafverfahren was erfolgt. Die Verkehrssünder müssen den Gutachter davon überzeugen, dass sie ihr Verhalten ändern und ein Vergehen, wie in dieser Form nicht mehr vorkommt. Unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis unterwegsHalberstadtAm 02.08.2019 gegen 04:00 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Harz in Westendorf in Halberstadt einen PKW Chevrolet. Die Fahrzeugführerin, eine 30-jährige Frau aus Halberstadt, konnte keinen Führerschein vorweisen. Eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Frau nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und daher gar kein Fahrzeug führen darf. Aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Pupillen bestand der Verdacht, dass die Frau auch unter Drogen stand. Ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Im Krankenhaus in Halberstadt wurde dann eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Gegen die Frau wurden ein Verfahren wegen Fahren unter Betäubungsmittel sowie ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Frau war den Beamten keine Unbekannte, auch sie hatte sich bereits wegen anderer Delikte, darunter Eigentumsdelikte und Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafbar gemacht.

Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204  Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung