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Halle (Saale), den 04.08.2019

Ergänzungen zur Verordnung des Naturschutzgebietes ?Mittelelbe zwischen Mulde und Saale? Neue Detailkarten werden ausgelegt

Seit dem 21.12.2018 ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet ?Mittelelbe zwischen Mulde und Saale? (NSG-VO) in Kraft (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes LSA Sonderdruck 12/2018 vom 20.12.2018). In der NSG-VO sind die Lebensraumtypen bisher noch nicht in den Detailkarten dargestellt bzw. die Regelungen zu diesen noch nicht wirksam (vgl. § 16 Abs. 2 der NSG-VO).Bei der erneuten Auslegung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ?Mittelelbe zwischen Mulde und Saale? handelt es sich ausschließlich um eine Ergänzung der Detailkarten mit der Darstellung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinien (siehe vgl. § 16 Abs. 2 der NSG-VO). In Folge dessen kommt es zu einer Änderung des § 2 (§ 2 Geltungsbereich ? Karten der VO). Es gibt keine Änderungen an den Ge- und Verboten oder der Grenzen des Naturschutzgebietes.Am 19. August 2019 beginnt das öffentliche Beteiligungsverfahren. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen die Gelegenheit zu den ausgelegten Unterlagen eine Stellungnahme abzugeben.                                                                                                                                                         Die Karten und die Änderung des § 2 (§ 2 Geltungsbereich ? Karten der VO) werden in den betroffenen Einheitsgemeinden Stadt Aken (Elbe), Stadt Barby, Stadt Zerbst/Anhalt und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie im Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde) im Zeitraum vom 19. August bis 20. September 2019 ausliegen und können während der Dienst- bzw. Sprechzeiten eingesehen werden. Zudem können die Unterlagen zum Verfahren vom 19.08.2019 bis 20.09.2019 unter dem Link: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete/sowie auf der Natura 2000-Webseite eingesehen werden.Bis zum 4. Oktober 2019 können Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene ihre Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen einreichen. 

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