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Weißenfels, den 05.08.2019

Polizeimeldungen des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle (Saale), 06.08.2019

Autobahn 38 ? Gasaustritt   Aufgrund eines technischen Defekts trat im Bereich der Tankstelle des Autohofs nahe der Anschlussstelle Sangerhausen-Süd gegen 12:20 Uhr Gas aus einem Gastank aus. Das Gebäude des Autohofs, dessen Zufahrt und die angrenzenden  Lkw-Stellflächen des Parkplatzes wurden daraufhin evakuiert und gesperrt. Die Feuerwehr kam zum Einsatz. Personen wurden nicht verletzt.   Wie lange die Sperrung noch andauern wird kann derzeit (14:00 Uhr) nicht abgeschätzt werden. Seitens des Tankstellenbetreibers wurde bereits eine Firma beauftragt, die den Schaden repariert. Verkehrsprävention ? Einfahren in Baustellenbereiche auf Bundesautobahnen Auf den Bundesautobahnen im südlichen Sachsen-Anhalt sind derzeit mehrere Baustellen eingerichtet. Immer wieder müssen wir als Polizei Verkehrsunfälle registrieren, die sich in Baustellen bzw. wenige Meter davor ereignen. So wie am gestrigen Tage auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München um 11:15 Uhr zwischen den Anschlussstellen Weißenfels und Naumburg. Hier fuhr der Fahrer eines Pkw Opel im Baustellenbereich im linken Fahrstreifen und musste aufgrund von Staubildung verkehrsbedingt abbremsen. Der Fahrer eines Pkw BMW erkannte die Situation zu spät und fuhr (ebenso wie der Fahrer eines weiterer Pkw Opel) auf das Stauende auf. Dabei entstand ein Sachschaden von insgesamt mehreren tausend Euro an allen drei beteiligten Fahrzeugen. Diesen Sachverhalt nimmt die Polizei erneut zum Anlass und weise darauf hin, dass beim Einfahren in eine Baustelle auf einer Bundesautobahn:der Sicherheitsabstand zum Voraus fahrenden Fahrzeug einzuhalten ist, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf,beim Fahrstreifenwechsel eine besondere Vorsicht geboten und mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist. Darüber hinaus sollte im Baustellenbereich nur überholt werden, wenn Gefahren ausgeschlossen werden können. Jeder Fahrzeugführer sollte auch die Breite seines Fahrzeuges (inclusive der Außenspiegel und Ladung) kennen. Manche Fahrstreifen (meist die linken Fahrstreifen) sind mit dem Zeichen 264 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Dies bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite.

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