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Magdeburg, den 08.08.2019

Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung - 15-jährige Magdeburgerin seit Dienstag vermisst

Nach der Öffentlichkeitsfahndung nach einer 15-jährigen Magdeburgerin, kehrte diese am Donnerstagabend wohlbehalten nach Hause zurück. Kimberly konnte gestern Abend aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis heraus gefunden und wieder nach Hause in die elterliche Wohnung gebracht werden. Ein ausdrücklicher Dank geht an sämtliche Hinweisgeber, die mit ihren Beobachtungen diese Öffentlichkeitsfahndung unterstützten.   Polizeimeldung Nr. 469 / 08.08.2019   Öffentlichkeitsfahndung - 15-jährige Magdeburgerin seit Dienstag vermisst   Seit Dienstagabend wird die 15-jährige Kimberly vermisst. Das Mädchen wurde letztmalig am Dienstagmorgen, gegen 09:00 Uhr in ihrer elterlichen Wohnung gesehen und sollte spätestens 18:00 Uhr wieder daheim sein. Als Kimberly am Dienstagabend nicht nach Hause zurückkehrte, wurde sie der Polizei als vermisst gemeldet.   Kimberly kann wie folgt beschrieben werden:   ?           etwa 180 cm groß ?           scheinbares Alter: ca. 17 Jahre ?           schlanke Gestalt ?           blau/graue Augen ?           lange braune Haare ?           Bekleidung: schwarze Hose, grüner Windbreaker, weiße Nike Schuhe. ?           Kimberly ist auf medizinische Unterstützung angewiesen und führt deswegen ein Notfallset mit sich.   Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Kimberly gesehen hat oder weiß wo sie sich aufhält, soll sich bitte unter: 0391 ? 546 3292 im Polizei-revier Magdeburg melden.       Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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