Mehr Frauen in Gremien
Der Frauenanteil bei landeseigenen Unternehmen des privaten Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts belief sich im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt auf 35,5 Prozent. Das ist im Vergleich zu 2017 eine Steigerung von 6,5 Prozentpunkten (Frauenanteil 2017: 29 Prozent). Diese Zahlen stehen im am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gremienbericht. Bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen wurde eine Steigerung von 26 auf 28,6 Prozent registriert. Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding sagte dazu: ?Die Zahlen zeigen, dass es vorwärts geht, was die Teilhabe von Frauen in herausgehobenen Gremien angeht. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir auch mit diesen Fortschritten immer noch weit weg sind von den Festlegungen des Koalitionsvertrages. Der sieht eine paritätische Besetzung in allen Gremien und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, bis Ende 2017 vor. Es besteht also weiterhin dringender Handlungsbedarf. Alle Ressorts müssen sich anstrengen, um den Frauenanteil insbesondere in den Gremien der Stiftungen deutlich zu erhöhen." Das MJ wird bis zur Erreichung einer paritätischen Gremienbesetzung jährlich berichten. Ein großes Hindernis auf dem Weg zur paritätischen Besetzung sind Vorgaben in Satzungen, die Hierarchiestufen für Gremienbesetzungen vorsehen. Das hat in der Regel einen niedrigeren Frauenanteil in Führungspositionen zur Folge. Daher sollen die Ressorts darauf hinwirken, dass Gesellschaftsverträge, Satzungen und weitere rechtliche Grundlagen so erarbeitet werden, dass die Übernahme von Mandaten nicht zwingend an bestimmten Hierarchiestufen gebunden ist. Das Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalt sieht seit seinem Inkrafttreten 1997 vor, dass Dienststellen und Einrichtungen des Landes, die kommunalen Gebietskörperschaften und die weiteren, der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts darauf hinzuwirken haben, dass in allen Gremien eine hälftige Besetzung von Frauen und Männern erreicht oder erhalten wird. Auch der Koalitionsvertrag vom 20. April 2016 legt fest: ?In allen Gremien und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, werden wir die Parität bis Ende 2017 umsetzen." Ziel der Regelungen des Frauenfördergesetzes und des Koalitionsvertrages ist eine Verbesserung der Teilhabe von Frauen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen in Sachsen-Anhalt. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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