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Magdeburg, den 25.08.2019

(LG MD) Mann hetzt Hund auf Ausländer - u. a.

- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 11.12.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 22 KLs 230 Js 15079/18 (11/18)   Am 11.12.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen mittlerweile 24-jährigen deutschen Mann wegen Körperverletzung in 2 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.   Damit steht rechtskräftig fest, dass der Täter am 03. Februar 2018 in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mitbürger geschlagen hat. Als ein anderer Fahrgast schlichtend eingreifen wollte, hat er diesen ebenfalls geschlagen. Der Ausländer erlitt leichtere Verletzungen. Der "Schlichter" konnte nicht ermittelt werden Am 9. März 2018 schlug der Angeklagte einen ihm bekannten deutschen Mann in Magdeburg und hetzte seine beiden Hunde auf ihn. Der Mann erlitt leichtere Verletzungen. Am 13. Mai 2018 hetzte der Täter seine beiden Hunde im Flora Park in Magdeburg auf einen ausländischen Mitbürger, der mit seiner Familie und kleinen Kindern unterwegs war. Da das spätere Opfer seine Familie schützen wollte, lief er weg, um die Hunde auf sich zu lenken. Die Hunde holten den Mann schnell ein, rissen ihn zu Boden und bissen ihn in Oberschenkel und Unterarm. Zuvor hatte der Angeklagte Worte wie "Ausländer Sch?e" vor sich hin geredet.       Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 05.02.2019 wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren anstelle von 6 Jahren 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18)   Am 05.02.2019 verurteilte die 2. Strafkammer (Schwurgericht) einen mittlerweile 35-jährigen Mann wegen versuchten Mordes  und schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.   Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.   In einem ersten Prozess ist der Angeklagte am 13.12.2017 zu einer Freiheitstrafe von "nur" 6 Jahren verurteilt worden. Die hiergegen gerichtet Revision der Staatsanwaltschaft war erfolgreich.     Tod in Bernburg - Urteil der 2. Strafkammer vom 12.04.2019 ist rechtskräftig 22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18)   Am 12. April 2019 verurteilte die 2. Strafkammer als Schwurgericht einen mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen  wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, seine mittlerweile 35-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, einen mittlerweile 21-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und einen mittlerweile 22-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung von 6 Jahren.   Hiergegen hatten zunächst alle Angeklagten Revision eingelegt und diese nach und nach zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.   Damit steht fest, dass die vier Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2018 in Bernburg in einer Wohnung in der Hohen Straße in Bernburg eine Frau grundlos zu gequält haben. Als Folge der Misshandlungen ist die Frau dann gestorben. Eine Mitschuld am Tod der Frau konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden. Der 17-Jährige hat zu dem zuvor in der gleichen Nacht einen anderen Bekannten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.     Löffler Pressesprecher

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