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Weißenfels, den 27.08.2019

Polizeimeldung des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle (Saale), 28.08.2019

Verkehrsprävention Erst am gestrigen Tage ereignete sich auf der Autobahn 38 ein Verkehrsunfall wobei eine Person getötet, eine weitere Person verletzt und hoher Sachschaden entstand. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass der Fahrer eines Kleintransporters VW nahezu ungebremst auf einen Lkw auffuhr. Warum der VW-Fahrer den vorausfahrenden Lkw zu spät oder gar nicht erkannte, ist Gegenstand der Ermittlungen, die noch andauern.   Diesen Verkehrsunfall möchte ich zum Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, dass die festgelegte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten ist. Seit vielen Jahren sind in unserem Zuständigkeitsbereich das Fahren mit überhöhter bzw. unangepasster Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen, die zu Personen- und Sachschäden führten. Aus diesem Grund erinnere ich an den §3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den:   Straßenverhältnissen,Sichtverhältnissen,Verkehrsverhältnissen,Wetterverhältnissen,seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.   Ursache für die meisten Unfälle ist die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Beachten Sie diese Erkenntnis bitte bei Ihrer Fahrweise und gleichen Sie nie Ihre Geschwindigkeit ?automatisch? an den allgemeinen Verkehrsfluss an.   Beträgt die Sichtweite bei Nebel, Regen oder Schneefall weniger als 50 Meter, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.   Ein Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass er notfalls auf Fehler anderer reagieren kann (defensive Fahrweise), sonst kann es beim Crash heißen: Nicht schuldig, aber trotzdem in der Haftung.

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