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Magdeburg, den 28.08.2019

(LG MD) Mann schlägt 16-Jährigen in Staßfurt mit Stange - Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der 2. Strafkammer vom 14.11.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren

22 KLs 162 Js 14621/18 (18/18)   Am 14.11.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen mittlerweile 40-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. zuderm muss der Angeklagte 10.000 Eur Schmerzensgeld zahlen. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.07.2019 (4 StR 144/19) verworfen.   Damit steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte am 12.05.2018 in Staßfurt mit einer Stange den damals 16-jährigen Sohn seiner ehemaligen Freundin mehrfach auch gegen den Kopf geschlagen hat. Motiv des Angeklagten war, dass das Opfer bei einem Kellereinbruch Gegenstände des Angeklagten entwendet hatte. Der 16-Jährige wurde schwer verletzt, da er einen Schädelbruch erlitt.     Löffler Pressesprecher

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