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Halle (Saale), den 04.09.2019

(LG HAL) Verurteilung wegen Überfalls auf Postagentur in Freyburg rechtskräftig

Die Verurteilung eines im April 1990 geborenen Angeklagten wegen des Überfalls auf eine Postagentur in Freyburg ist rechtskräftig. Die 13. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte es in einem am 10.09.2018 begonnenen Prozess nach acht Verhandlungstagen als bewiesen angesehen, dass der Angeklagte im Januar 2017 in Freyburg maskiert der Angestellten einer "Postagentur mit Bankgeschäft" aufgelauert und diese durch Drohungen mit einer Schusswaffe gezwungen hat, zusammen mit ihm in ihr Auto zu steigen und loszufahren. Während der Fahrt hat der Angeklagte den Feststellungen der Kammer zufolge die Angestellte dann durch Drohungen mit der Waffe gezwungen, ihm die Schlüssel für die Postagentur auszuhändigen und ihm zu erläutern, wie er die Alarmanlage deaktivieren und den Tresor öffnen könne. Alsdann ließ der Angeklagte die Angestellte vor der Postagentur gefesselt im Auto zurück und entwendete anhand der erhaltenen Informationen aus der Postagentur rund 20.000,00 Euro. Mit der Angestellten fuhr er dann auf einen abgelegenen Parkplatz, wo er die Angestellte in deren Wagen gefesselt zurückließ. Auf der Grundlage dieser Feststellungen hatte die Kammer den Angeklagten am 15.11.2018 wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt (13 KLs 20/18). Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.07.2019 verworfen (4 StR 150/19). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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