(LG DE) Urteil der 1. Strafkammer vom 10.09.2019 im Verfahren 1 KLs 283 Js 12930/19 rechtskräftig
Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts vom 10.09.2019 gegen einen 27-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer verbotenen Waffe ist rechtskräftig. Der Mann hatte gestanden, sich am 09.06.2019 in Roßlau an einem neunjährigen Mädchen vergangen zu haben. In seinem Rucksack hatte die Polizei ein Butterflymesser gefunden. Die Kammer hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Frank Straube Pressesprecher
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