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Halle (Saale), den 14.10.2019

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Oktober

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle Tag, Uhrzeit 18.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 12.11.19, 09:00 ; 27.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 03.12.19, 09:00 ; 10.12.19, 09:00 ; 11.12.19, 09:00 ; 17.12.19, 09:00 ; 18.12.19, 09:00 Raum 123 14 KLs 9/19 Dem im Mai 1974 geborenen Angeklagten wird unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 10 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Juli 2018 und April 2019 in Halle teils am Hufeisensee, am Bruchsee oder auf der Peißnitz, teils in Kundentoiletten von Warenhäusern, an vier zwischen 2005 und 2008 geborenen Jungen vergangen haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Bestechlichkeit in MansfeldTerminverlegung: Der auf den 22.10.2019 anberaumte Termin wurde auf den 28.10.2019 verlegtTag, Uhrzeit 28.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Versuchter Raub, Körperverletzung und Nötigung in Zeitz Tag, Uhrzeit 30.10.19, 08:30 ; 06.11.19, 08:30 ; 14.11.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 24/19 Dem im November 1989 geborenen Angeklagten werden versuchter Diebstahl, Körperverletzung sowie Nötigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Februar und März 2019 mehrfach ohne rechtfertigenden Grund auf Passanten, Nachbarn oder Bekannte eingeschlagen oder eingetreten und diese teils erheblich verletzt haben. In einem Falle habe er zu Unrecht behauptet, das Fahrrad eines Wohnungsnachbarn gehöre ihm, und habe dann versucht, dieses Fahrrad mit Gewalt an sich zu nehmen. Dabei habe er dem Nachbarn unter anderem mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen. In einem anderen Falle soll er einen Nachbarn, der ihn darum gebeten hatte, leiser zu sein, krankenhausreif geschlagen haben. In einem weiteren Falle soll er einen Mann und eine Frau, mit denen er gemeinsam Alkohol getrunken hatte, im Streit geschlagen haben. Der Frau soll er dann zwei Tage später eine Sprachnachricht geschickt haben, um sie davon abzuhalten, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten .

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