PI Stendal: Öffentlichkeitsfahndung ? Überfall auf Tankstelle in Burg
Nach dem Überfall auf eine Tankstelle in Burg im August 2019 wird mit Aufnahmen einer Überwachungskamera und einem Phantombild nach weiteren Zeugen gesucht. Am 16. August 2019 hatte ein bislang unbekannter Täter in den Nachmittagsstunden die Tankstelle in der Magdeburger Chaussee in Burg überfallen. Die zur Tatzeit anwesende Kassiererin gab an, dass sie sich an diesem Tag gegen 14:52 Uhr hinter der Theke der Tankstelle befand, wo sie mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war. Als sich die automatische Eingangstür öffnete, drehte sie sich um und bemerkte den maskierten Täter, welcher sich circa einen Meter vor dem Tresen befand. Er sagte zu ihr ?Geld her? und legte eine von ihm mitgebrachte Sporttasche auf den Tresen. Gleichzeitig holte er eine goldfarbene Pistole aus der Sporttasche, womit er die Frau bedrohte. Die Angestellte öffnete daraufhin die Kasse, entnahm die Geldscheine und legte sie in die Tasche des Täters. Im Anschluss flüchtete der Unbekannte in Richtung des angrenzenden Schnellrestaurants "Mc Donalds". Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, wobei auch ein Polizeihubschrauber und ein Fährtensuchhund zum Einsatz kamen, konnte der Täter nicht festgestellt werden. Im Rahmen der Ermittlungen sind folgende Details zur Personenbeschreibung bekannt geworden: 20-30 Jahre altkorpulent1.70m ? 1.80m großbekleidet mit:grau/grüne Jacke der Marke ?Stone Island?auffälliges Logo auf der linken Brust und auf dem linken Ärmel der Jacke (siehe Vergleichsbilder)dunkelfarbene Jogginghose der Marke ?Nike? (siehe Vergleichsbild) Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zur Identifizierung dieser Person machen?Wer hat in der Zeit vom 16.08.2019 zwischen 14 Uhr und 15 Uhr sich auffällig verhaltende Personen im Bereich der Tankstelle und deren Umfeld wahrnehmen können?Wer kann Hinweise zur Tat und Person geben?Wem sind Personen bekannt, die im Besitz einer so auffälligen goldfarbenen Waffe sind? Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 03931/ 682-392 bei der Polizei in Stendal oder in jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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