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Halle (Saale), den 29.10.2019

(LG HAL) Terminvorschau November 2019

Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen  in Halle Tag, Uhrzeit 04.11.19, 09:30 ; 07.11.19, 09:30 ; 11.11.19, 09:30 ; 15.11.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 4/19 Dem im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines 17-jährigen Jugendlichen in zwei Fällen sowie Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Er soll sich zusammen mit einem anderen Mann im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Halle zweimal an einem 17-jährigen Jugendlichen vergangen haben, der dafür mit jeweils 50,00 Euro entlohnt worden sein soll. Außerdem soll er mit seinem Mobiltelefon kinderpornographische Bilddateien verschickt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Im Falle einer Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Der mutmaßliche Mittäter wurde unter anderem wegen der vorliegenden Vorwürfe durch ein inzwischen rechtskräftiges Urteil der 4. Strafkammer das Landgerichts Halle vom 11.09.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Betäubungsmittelhandel in Naumburg, Weißenfels und anderen Orten Tag, Uhrzeit 04.11.19, 08:30 ; 05.11.19, 08:30 ; 13.11.19, 08:30 ; 20.11.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 23/19 Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 22 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Januar 2017 und August 2018 wiederholt Marihuana angekauft und gewinnbringend in Naumburg weiterveräußert haben. Darüber hinaus soll er auf einem Feld in Weißenfels mehrere Cannabispflanzen zum Zwecke der Gewinnung von Rauschgift angebaut haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Cannabispflanzen für den Eigenkonsum angebaut habe. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat er sich nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 04.11.19, 09:00 ; 05.11.19, 11:00 ; 18.11.19, 09:00 ; 19.11.19, 13:00 ; 09.12.19, 11:00 Raum 123 10a KLs 15/19 Dem im Februar 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll sich im Juni 2019 an einer geistig behinderten Frau vergangen haben, die sich als Kundin in den vom Angeklagten betriebenen Getränkeladen in Halle begeben und zunächst in sexuelle Kontakte eingewilligt haben soll, dann aber der Anklage zufolge deutlich ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Schwere räuberische Erpressung  in Weißenfels Tag, Uhrzeit 07.11.19, 09:30 ; 11.11.19, 09:30 ; 15.11.19, 09:30 ; 18.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 9/19 Dem im Februar 1994 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am Nachmittag des 04.02.2019 im Bereich der Tagewerbener Straße in Weißenfels einen ihm bekannten Passanten durch Drohungen mit einem Messer dazu gezwungen haben, von seinem Konto bei einer Bank 50,00 Euro abzuheben und dem Angeklagten zu übergeben. Der Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht. Mit einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Waffen zur Last gelegt. Er soll im Januar 2019 in Weißenfels Marihuana und Crystal sowie eine Schreckschusspistole bei sich geführt haben. Mit einer dritten Anklage wird dem Angeklagten schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll im März 2019 in Weißenfels einen Bekannten mit einem Messer bedroht und ihn so gezwungen haben es zu dulden, dass der Angeklagte ihm 10,00 Euro wegnahm. Auch zu diesen beiden Vorwürfen hat der Angeklagte keine Angaben gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Betäubungsmittelhandel von Ghana aus Tag, Uhrzeit 11.11.19, 11:00 ; 14.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 10:30 ; 03.12.19, 09:00 ; 10.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 18.12.19, 09:00 ; 20.12.19, 09:00 ; 13.01.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 14/19 Dem im Juli 1970 geborenen, in Deutschland zuletzt in Nebra wohnhaften Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in neun Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen August 2013 und Februar 2016 aus einer Haftanstalt in Ghana aus, wo er eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Drogenhandels verbüßte, durch Telefonate und Nachrichtenaustausch über elektronische Medien deutsche Staatsangehörige angeworben haben, die gegen ein Entgelt von mehreren tausend Euro angebliche Designerware aus Südamerika nach Europa, Afrika oder Asien transportieren sollten. In Südamerika sollen diesen Personen dann auf Veranlassung des Angeklagten Gegenstände übergeben worden sein, in denen jeweils mehrere Kilogramm Kokain versteckt gewesen seien. In den angeklagten Fällen wurden die jeweiligen Kuriere entweder in Südamerika oder in Europa - meist bei der Aus- bzw. Einreise - festgenommen. Der Angeklagte wurde nach seine Entlassung aus der Haft in Ghana im Mai 2019 nach Deutschland abgeschoben und hier in Untersuchungshaft genommen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Körperverletzung und Widerstand in Halle Tag, Uhrzeit 12.11.19, 09:30 ; 19.11.19, 09:30 ; 25.11.19, 09:30 ; 29.11.19, 09:30 Raum 187 4 KLs 3/19 Dem am 27.11.1999 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll am 08.01.2019 anlässlich der Abgabe einer Vermögensauskunft einer Gerichtsvollzieherin drei kräftige Faustschläge ins Gesicht zugefügt haben, wodurch auch die Brille der Gerichtsvollzieherin zu Bruch gegangen sei. Im Verlaufe der anschließenden polizeilichen Anzeigenaufnahme soll er eine Schlagbewegung in Richtung eines Polizeibeamten gemacht haben, der dem Schlag aber habe ausweichen können. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, welches verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht. Tag, Uhrzeit 13.11.19, 11:00 ; 15.11.19, 09:00 ; 22.11.19, 09:00 ; 29.11.19, 09:00 ; 06.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 13/19 Der Angeklagte B. ist im April 1988 geboren, der Angeklagte K. im Oktober 1988. Den beiden wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie sollen am 27.05.2019 auf einem Parkplatz in Tröglitz nach vorheriger Verabredung einem vermeintlichen Kaufinteressenten ein Kilogramm Crystal zu einem Preis von 37.000,00 Euro angeboten haben. Bei den vermeintlichen Kaufinteressenten habe es sich allerdings um sog. "nicht offen  ermittelnde Polizeibeamte" gehandelt, die die Angeklagten festnahmen, als sie ihnen das Rauschgift anboten. Im Zuge der anschließenden Durchsuchung der Wohnungen der Angeklagten seien weitere Betäubungsmittel festgestellt worden. Der Angeklagte K. hat sich dahingehend eingelassen, dass er von den Einzelheiten des beabsichtigten Geschäfts nichts gewusst und nur Hilfsdienste erbracht habe. Der Angeklagte B. hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung in Naumburg Tag, Uhrzeit 14.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 02.01.20, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 Raum 123 10a KLs 3/18 Der Angeklagte A.A. ist im März 1996 geboren, der Angeklagte M.A. im Januar 1993, der Vater der beiden, der Angeklagte F.A., im März 1971. Den Angeklagten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung insgesamt 18 Straftaten zur Last gelegt. Neben 11 Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A.A.) werden dem F.A. und dem M.A. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Landfriedensbruch, Körperverletzung und Beleidigung zur Last gelegt. Sie sollen am 04.04.2016 versucht haben, aus einer Gruppe von 20-25 Personen heraus zu verhindern, dass Polizeibeamte den Bereich der von ihnen betriebenen Shisha- Bar in Naumburg unbeschadet verlassen können. Die Polizeibeamten hatten die Bar zur Vollstreckung eines Vorführbefehls für A.A. zu einer Gerichtsverhandlung betreten. Auf Veranlassung des F.A. soll dann eine vor der Bar stehende Menschengruppe den Polizeibeamten den Weg zu ihren Fahrzeugen abgeschnitten haben und dabei Drohungen ausgesprochen haben. M.A. soll in Richtung der Polizeibeamten geschlagen und getreten haben, F.A. soll einen Polizeibeamten mit seiner der Faust, an der er mehrere große Ringe getragen habe, gegen den Kopf geschlagen haben. Alsdann soll M.A. die Menge aufgefordert haben, die Waffen raus zu holen und "alle abzuknallen". Am 06.05.2017 soll der A.A. nach der Beschlagnahme seines Führerscheins durch zwei Polizeibeamte gegen deren Funkstreifenwagen geschlagen oder getreten und dadurch Eindellungen verursacht haben (Sachbeschädigung). Alsdann sollen A.A. und M.A. mit anderen Personen um 2:18 Uhr das Revierkommissariat in Naumburg aufgesucht haben, um sich dort Zugang zu verschaffen und den Führerschein zurück zu erlangen. Hierzu habe M.A. die Tür aufgetreten (Sachbeschädigung). A.A. soll dann wahrheitswidrig behauptet haben, er wolle Anzeige erstatten, weil ihm ein Polizeibeamter über den Fuß gefahren sei (falsche Verdächtigung). Den Polizeibeamten soll A.A. dann gedroht haben, ihnen eine Kugel in den Kopf zu schießen (Bedrohung). Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Landfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, falsche Verdächtigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Im Falle von Mehrfachverurteilungen sind Gesamtstrafen zu bilden. Tag, Uhrzeit 18.11.19, 13:00 ; 26.11.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 15/19 Dem im März 1997 geborenen Angeklagten werden Diebstahl, versuchter Diebstahl und Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 11.06.2018 aus einem Baumarkt in Berlin eine Tragetasche im Werte von 39,00 Euro entwendet haben. Am 14.09.2018 soll er versucht haben, aus einem Supermarkt in Halle Lebensmittel im Werte von rund 25,00 Euro zu entwenden. Dem ihm folgenden Mitarbeiter soll er einen Schlag ins Gesicht zugefügt haben. Mit dem Verfahren ist die Große Strafkammer befasst, weil aufgrund einer psychischen Erkrankung neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, welche nur durch eine Kammer des Landgerichts angeordnet werden kann. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 20.11.19, 09:30 ; 21.11.19, 09:30 ; 28.11.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 9/19 Dem im Februar 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Mai 2019 im Bereich der Karl-von-Thielen-Straße in Halle in seinem Rucksack knapp 1.000 Gramm Cannabis zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs mit sich geführt haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er das Rauschgift nicht selbst habe verkaufen, sondern nur als Kurier an eine ihm von dritter Seite genannte Person habe übergeben wollen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 21.11.19, 09:30 ; 27.11.19, 09:30 ; 28.11.19, 09:30 ; 16.12.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 ; 18.12.19, 09:30 ; 19.12.19, 09:30 ; 07.01.20, 09:30 Raum 187 4 KLs 13/19 Der Angeklagte ist im September 2000 geboren. Ihm wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Er soll gemeinsam mit einem Mittäter im März 2019 in einer gemeinsam genutzten Wohnung in Halle Cannabis, Metamphetamin und Heroin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen die beiden zur Absicherung der Drogengeschäfte eine betriebsbereite CO2-Waffe mit Gaskartuschen und Munition sowie ein Springmesser, einen Schlagring, eine Machete, einen Teleskopschlagstock sowie Pfefferspray griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlung noch Heranwachsender war, kommt je nach Entwicklungsgrad auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht. Der mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 4 KLs 7/19 durch Urteil vom 17.09.2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Versuchter Totschlag in Halle Tag, Uhrzeit 26.11.19, 13:00 ; 06.12.19, 09:00 ; 13.12.19, 09:00 ; 20.12.19, 09:00 ; 07.01.20, 09:00 ; 10.01.20, 09:00 ; 20.01.20, 09:00 ; 24.01.20, 09:00 ; 27.01.20, 09:00 Raum 123 14 KLs 11/19 Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 04.06.2019 in Halle dem Besitzer eines Bistros im Zuge eines Streites um den Lohn für den Vortag mit einem Küchenmesser in den Rück gestochen haben. Der Geschädigte soll eine tiefe Stichverletzung davon getragen haben, die eine sofortige Notoperation im Universitätskrankenhaus Halle erforderlich gemacht habe. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung kommt angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, welches Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren vorsieht. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht  - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren.

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