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Magdeburg, den 05.11.2019

(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im November 2019

  LANDGERICHT MAGDEBURG - Pressestelle -     Pressemitteilung Nr. 46/19                                           Magdeburg, 04.11.2019                                                                                  Halberstädter Straße 8                                                                                  Tel.: (0391) 606-0   Pressesprecher:   RiLG Christian Löffler                                                RiinLG Claudia Lanza-Blasig Durchwahl: 606-2061                                                 Durchwahl: 606-2110 Handy: 0175/ 933 55 37                                                                                    Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im November 2019     I. Strafrecht Drogenhandel in Magdeburg 25 KLs 263 Js 21672/19 (31/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 11 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch,  06. November 2019, 14.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:        13. November 2019, 13.00 Uhr, und 15. November 2019, 09.30 Uhr, jeweils Saal C 12     Einem 36-jährigen Mann wird vorgeworfen, in Magdeburg im Zeitraum vom Januar bis Mitte Juni 2019 gewerbsmäßig mit Methamphetaminen, Marihuana und Ecstasytabletten Handel getrieben zu haben. Die Pflanzen für das Marihuana soll er selbst in einer Gartensparte herangezogen haben. Zudem soll der Angeklagte in seiner Wohnung griffbereit zu Verteidigungszwecken verschiedene Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände bereit gehalten haben.   Der Angeklagte befindet sich seit Mitte Juni 2019 in Untersuchungshaft.     schwerer Raub in Magdeburg 22 KLs 338 Js 17117/19 (16/19) ? 2. Jugendstrafkammer   2 Angeklagte 1 Sachverständige 5 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 06. November 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermin:                    07. und 12. November 2019, jeweils 09.30 Uhr,                                          jeweils E 12     Am 10. Mai 2019 kurz vor Mitternacht sollen ein damals noch Heranwachsender Mann und ein weiterer 30-jähriger Mann eine sog. "Spielothek" in Magdeburg maskiert und mit einer Gasdruckpistole und einer Machete bewaffnet überfallen haben. Bei dem Überfall sollen die Männer nicht einmal 300 ? erbeutet haben.   Der 30-jährige soll bei der Polizei ein Geständnis abgelegt haben. Der mittlerweile 21-jährige soll von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben.     Drogenhandel im Salzlandkreis 25 KLs 263 Js 14526/19 (29/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 8 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag,  08. November 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          11. November 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12      Einem noch 26-jährigen Mann aus Staßfurt wird vorgeworfen, im April 2019 mit rund 1,8 kg Marihuana Handel getrieben zu haben. Dabei soll er versucht haben, mit einem Transporter, in dem er die Drogen transportiert haben soll, einer bevorstehenden Polizeikontrolle zu entkommen. In einem Acker soll er sich dann festgefahren haben und konnte im Weiteren auf seiner Flucht zu Fuß durch die Polizeibeamten gestellt werden. In dem Fahrzeug soll er zudem zur Verteidigung ein Baseballschläger  und eine Schreckschusspistole griffbereit liegen gehabt haben. Der Angeklagte soll drogenabhängig sein.       schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Quedlinburg und Gernrode 22 KLs 839 Js 76173/17 (7/19) ? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer                 1 Angeklagter 3 Sachverständige 1 Nebenklägerin 3 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 13. November 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:        28. und 29. November 2019 sowie 09. Dezember 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Einem mittlerweile 34-jährigen Mann aus Quedlinburg wird vorgeworfen, vom Januar 2016 bis März 2017 seine damals 10 bzw. 11 Jahre alte Adoptivtochter sexuell missbraucht zu haben.     Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten bestritten. Unter anderem ist im Ermittlungsverfahren ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt worden.   Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre des geschädigten Kindes nicht öffentlich sein wird.     Vergewaltigung in Magdeburg 22 KLs 143 Js 8033/18 (15/18) ? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer   1 Angeklagter 1 Nebenkläger 2 Sachverständige 7 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. November 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:        27. November 2019, 03. und 05. Dezember 2019,                                          jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Einem mittlerweile 54-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, im Juli und August 2017 einen damals geistig behinderten 15-jährigen Jugendlichen sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.    Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Ermittlungsverfahren ist auch ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt worden.     Überfälle auf ein Lottogeschäft in Magdeburg 25 KLs 235 Js 9105/18 (26/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 17 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. November 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:        22. November 2019 und 6. Dezember 2019,                                          jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12     Einem mittlerweile 40-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 16. und 22. Januar 2018 jeweils ein Lottogeschäft im Kroatenweg in Magdeburg mit einer Spielzeugpistole überfallen zu haben. Am 16. Januar soll er rund 450 ? und am 22. Januar 370 ? erbeutet haben.   Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagten von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er verbüßt derzeit in anderer Sache eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und ist zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht.     II.   Abgasverfahren am Landgericht gegen Porsche und Daimler (Mercedes) 10. Zivilkammer   Verhandlungstag:             Donnerstag, 21.11..2019                                          10.15 Uhr, 11.15 Uhr und 11.30 Uhr, Saal B13   Neben neun Verfahren gegen VW und Audi verhandelt die 10. Zivilkammer zwei Verfahren gegen Porsche und ein Verfahren gegen Daimler.   In dem Verfahren um 10.15 Uhr verlangt der Käufer eines neuen Porsche Cayenne Diesel mit einer Leistung von 265 PS rund 85.000 Euro von einem Porsche Händler in Magdeburg. Von der Porsche AG will er etwaige in der Zukunft noch entstehende Schäden ersetzt verlangen  Der Kläger behauptet bei dem Kauf im Jahr 2015 auf der Suche nach einem umweltfreundlichen und wertstabilen Fahrzeug gewesen zu sein und das Fahrzeug enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Händler meint, dass vertragliche Ansprüche verjährt seien. Im übrigen habe der Händler den Kläger nicht getäuscht. Der Hersteller verteidigt sich damit, dass das Kraftfahrzeugbundesamt lediglich angeordnet habe, dass die Motor Steuerungssoftware derart angepasst werden müsse, dass sich der Harnstoffkatalysator nach einem Kaltstart schneller aufheize. Diese habe Porsche getan.   In dem Verfahren um 11.15 Uhr behauptet der Käufer eines gebrauchten Porsche Cayenne Diesel, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und verlangt von der Porsche AG knapp 40.000 Euro. Porsche verteidigt sich damit, dass der PKW keine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und es überhaupt keinen behördlichen Rückruf für dieses Modell gegeben habe. Ganz im Gegenteil habe das Kraftfahrzeugbundesamt im Februar 2019 mitgeteilt, dass der Motor dieses Fahrzeuges nicht betroffen sei   In dem Verfahren um 11.30 Uhr behauptet der Käufer eines Mercedes CLS 250 Diesel, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und verlangt von der Daimler AG knapp 60.000 Euro. Daimler verteidigt sich damit, dass der PKW keine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und es überhaupt keinen behördlichen Rückruf für dieses Modell gegeben habe.   Löffler Pressesprecher

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