(LG HAL) Weitere Termine im November
Mord an der Verlobten in Halle Tag, Uhrzeit 15.11.19, 08:30 ; 22.11.19, 08:30 ; 26.11.19, 08:30 ; 28.11.19, 08:30 ; 12.12.19, 08:30 Raum 141 1 Ks 6/19 Dem im April 1990 geborenen Angeklagten wird Mord zur Last gelegt. Er soll am 16.07.2019 in Tötungsabsicht seiner Verlobten in deren Wohnung in Halle mit einem Messer 34 Stiche in Rumpf, Rücken und Beine zugefügt haben. Die Frau sei noch am selben Tage im BG Klinikum Bergmannstrost in Halle ihren Verletzungen erlegen. Dabei soll der Angeklagte aus Verärgerung darüber gehandelt haben, dass seine Verlobte ihm mitgeteilt hatte, sie wolle ihn nicht heiraten und sich vielmehr von ihm trennen. Der Angeklagte wurde noch am Tattag in Frankfurt am Main festgenommen. Er soll dabei gegenüber Polizeibeamten die Tat eingeräumt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt ist, und sieht keine Anhaltspunkte für eine Minderung der Einsichts- oder der Steuerungsfähigkeit. Im Falle einer Verurteilung droht daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Brandstiftung in Kelbra Tag, Uhrzeit 25.11.19, 08:30 ; 27.11.19, 08:30 ; 02.12.19, 08:30 ; 03.12.19, 08:30 ; 10.12.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 30/19 Dem im Juni 1991 geborenen Angeklagten werden - teils versuchte, teils schwere oder besonders schwere - Brandstiftung in fünf Fällen zur Last gelegt, darüber hinaus Einbruchsdiebstahl in drei Fällen sowie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll im November 2017 in eine Lagerhalle in Kelbra eingedrungen sein und dort Werkzeug im Werte von rund 500,00 Euro entwendet haben. Danach soll er versucht haben, die Reifen von zwei in der Halle stehenden Fahrzeugen zu entzünden, was aber letztlich nicht gelungen sei. Im März 2018 soll er in den Bauhof in Kelbra eingedrungen sein und dort einen Hochdruckreiniger entwendet haben. Anschließend soll er versucht haben, den in dem Gebäude abgestellten Traktor mit Teelichten in Brand zu setzen, was aber misslungen sei. Im April 2018 soll er aus einem Haus in Kelbra Fernsehgeräte, eine Kettensäge sowie weitere Kleingeräte im Werte von rund 500,00 Euro, außerdem Schmuck im Werte von rund 1.400,00 Euro entwendet haben. Anschließend soll er versucht haben, mit einer Kerze und einem darüber liegenden Buch das Haus in Brand zu setzen, was aber misslungen sei. Im August 2018 soll er einen Maschendrahtzaun durchschnitten und sich so Zutritt zu einem umfriedeten Gartengrundstück verschafft haben. Ebenfalls im August 2018 soll er den Fußboden einer Gartenlaube in Kelbra in Brand gesetzt haben, ohne dass aber das Feuer auf Gebäude übergegriffen hätte. Im November 2018 soll der Angeklagte den Lagerschuppen einer Fahrschule in Kelbra in Brand gesetzt haben, wodurch ein Schaden in Höhe von 17.000,00 Euro entstanden sei. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren.
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