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Halle (Saale), den 14.11.2019

Heimbericht 2018 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2018 veröffentlicht ? Bericht ab sofort online einsehbar

Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 12. Tätigkeitsbericht für 2018 zusammengefasst, der im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ab sofort sowohl unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de / Stichwort Publikationen, als auch als Download zur Verfügung steht.Zum Stichtag 31.12.2018 wurden in Sachsen-Anhalt 470 stationäre Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 468) sowie 230 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 228) betrieben. Die Anzahl der angebotenen Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen ist mit 30.857 Plätzen für ältere pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 31.033) bzw. mit 9.096 Plätzen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 8.998) auf gleichbleibendem Niveau. Bei den sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen, d.h. den ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen, ist seit Jahren ein kontinuierlicher Zuwachs auf 112 neue Wohnformen (Vorjahr: 110, vor 2 Jahren: 85) mit 1015 Plätzen (Vorjahr: 996, vor 2 Jahren: 758 Plätze) zu verzeichnen. ?Unsere Senioren möchten möglichst lange selbstbestimmt leben. Sie wünschen sich daher eine Betreuung, die jede Unterstützung bietet, die notwendig ist, ansonsten aber alle Freiheiten lässt.?, stellt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye fest. ?Ambulant vor stationär - in diese Richtung wird die Entwicklung auch in den nächsten Jahren weitergehen.? Die Heimaufsicht hat im vergangenen Jahr in den 700 stationären Einrichtungen und 112 ambulanten Wohnformen Sachsen-Anhalts 560 Prüfungen durchgeführt. Davon fanden 432, also 77 Prozent der Prüfungen, unangemeldet statt. 128 der unangemeldeten Prüfungen erfolgten anlassbezogen auf Grund von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen oder von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern. Nach dem Ergebnis der Prüfungen entspricht der Betrieb bei der ganz überwiegenden Anzahl der Einrichtungen den Qualitätsanforderungen in jeder Hinsicht. Bei Einrichtungen, in denen Mängel festgestellt wurden, bestanden diese insbesondere in den Bereichen der Pflege- und Betreuungsqualität und der Hygiene. Die Träger und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen wurden zur Beseitigung festgestellter Mängel beraten. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Beseitigung der Mängel. Durch Nachkontrollen wurde die Mängelbeseitigung überwacht. Nur in Einzelfällen waren zum Schutze der Bewohner weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung eines Aufnahmestopps, notwendig. Ein Beschäftigungsverbot musste ausgesprochen werden.?Der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen ist auch in Sachsen-Anhalt spürbar. Einrichtungsträger berichteten der Heimaufsicht von zunehmenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung.?, so der Präsident weiter. Die Einhaltung der gesetzlichen bzw. der mit den Leistungsträgern vereinbarten Fachkraftquote ist weiterhin ein Schwerpunkt der Prüfungen. Bislang genügte die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen mit landesweit durchschnittlich 53,51 % in der Regel der rechtlichen Mindestanforderung von 50 % beim Einsatz von Fachkräften. Sie wurde im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit landesweit durchschnittlich 64,63 % deutlich übertroffen.Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz ? WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).

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