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Magdeburg, den 28.11.2019

Gute Weiterbildung für neue Arbeitswelt und Strukturwandel

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne hat sich dafür ausgesprochen, Arbeitnehmern in vom Strukturwandel betroffenen Betrieben Qualifizierungsmaßnahmen noch leichter zugänglich zu machen. Insbesondere müssten auch kürzere Maßnahmen als bisher über das Qualifizierungschancengesetz des Bundes gefördert werden können, sagte sie am Rande der Tagung der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Rostock. Die Ministerinnen und Minister forderten den Bund auf Antrag von Sachsen-Anhalt einstimmig auf, das seit Jahresanfang geltende Qualifizierungschancengesetz nachzubessern. Bisher schöpfe es nicht alle Potentiale aus, so Grimm-Benne. Weiterbildung sei ein zentrales Thema. Der Wandel des Arbeitsmarktes - sei es durch technologischen Fortschritt oder Strukturwandel - stelle viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Das zeige sich aktuell gerade zum Beispiel bei Enercon und dessen Zulieferunternehmen in Magdeburg. Gleichzeitig drohe in manchen Bereichen ein akuter Fachkräftemangel. ?Hier ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik gefragt?, sagte die Ministerin. Wichtig sei, insbesondere Hürden für Strukturwandel betroffene Beschäftigte in kleinen Unternehmen abzubauen. Aktuell sei im Qualifizierungschancengesetz ein Mindestumfang von 160 Stunden für eine Qualifizierungen vorausgesetzt. ?Hier muss mit einem geringeren Stundenumfang nachjustiert werden, das bringt mehr Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen in eine Weiterbildung?, so Grimm-Benne. Zudem sehe das Gesetz bislang für den weitaus größten Teil der Beschäftigten vor, dass sich der Arbeitgeber finanziell an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligen muss. ?Hier brauchen wir mehr Möglichkeiten, die ohne die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers funktionieren?, sagte Grimm-Benne. Hintergrund: Nach dem Qualifizierungschancengesetz des Bundes können vom Strukturwandel betroffene Unternehmen, die Mitarbeiter qualifizieren, sich je nach Betriebsgröße 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstatten lassen. Dazu kommt eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes in Höhe von 25 bis 75 Prozent.

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