(LG HAL) Terminvorschau Dezember 2019
Cannabis-Indoorplantage in Zeitz Tag, Uhrzeit 02.12.19, 13:00 ; 09.12.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 12/19 Dem im Februar 1987 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Juni 2019 neben seinem Wohnhaus in Zeitz eine Indoor-Aufzuchtanlage für Cannabis betrieben haben, in der am 06.06.2019 mehr als 50 Pflanzen aufgefunden worden seien. Im Hobbyraum seines Wohnhauses soll er mehrere Tüten mit Cannabis und Methamphetamin zum Weiterverkauf bereitgehalten haben. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er einen Teleskopschlagstock, einen Elektroschocker und eine CO2-Pistole zugriffsbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Am Montag (09.12.) sollen weitere Zeugen vernommen werden Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag, Uhrzeit 16.12.19, 08:30 ; 17.12.19, 08:30 ; 19.12.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 25/19 Der im September 1985 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Besitz und Handel von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie soll bei einer polizeilichen Kontrolle im Oktober 2017 in Merseburg 0,23 Gramm Methamphetamin bei sich geführt haben. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Wallhausen am 10.01.2018 sollen dann mehrere Tüten mit Methamphetamin, Ecstasy und Cannabis aufgefunden worden sein, außerdem eine geladene Schreckschusswaffe, mit der die Angeklagte den Verkauf von Drogen habe absichern wollen. Die Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 18.12.19, 09:30 ; 07.01.20, 09:30 ; 08.01.20, 09:30 Raum 169 16 KLs 18/19 Dem im August 1985 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im Juni 2019 in seiner Wohnung in Halle gut 300 Gramm Cannabis und knapp 50 Gramm Amphetamine aufbewahrt haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber hinaus soll er dort zur Sicherung seiner Drogengeschäfte einen Baseballschläger, drei Messer, einen Teleskopschlagstock mehrere Schreckschusswaffen mit Munition sowie eine Armbrust, und außerdem mehrere Luftdruckgewehre und eine Machete aufbewahrt haben, ohne über die teilweise erforderlichen Erlaubnisse zu verfügen. Der Angeklagte hat sich zum Vorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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