: 32
Halle (Saale), den 20.12.2019

(LG HAL) Terminvorschau Januar 2020

Räuberischer Diebstahl und Körperverletzung in Weißenfels Tag, Uhrzeit 07.01.20, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 17.01.20, 09:00 ; 22.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 Raum 141 5 KLs 28/19 Dem im Juli 1981 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung sowie versuchte Körperverletzung zur Last gelegt, ferner Diebstahl und räuberischer Diebstahl sowie Sachbeschädigung. Er soll im November 2016 in Weißenfels seine Mutter in deren Wohnung in Weißenfels gewürgt und gegen die Wohnungstür gestoßen haben. Ebenfalls im November 2016 soll er in Weißenfels ein mit einem Seilschloss gesichertes Fahrrad entwendet haben. Im Dezember 2016 soll er sich unbefugt auf einem Baustellengelände aufgehalten haben und versucht haben, auf den Mitarbeiter einzuschlagen, der ihn aufforderte, das Gelände zu verlassen. Im Januar 2017 soll er in einer Gaststätte in Weißenfels ein auf der Theke abgelegtes Mobiltelefon entwendet haben. Als er daraufhin von einem Gast am Verlassen der Gaststätte gehindert worden sei, soll er nach diesem Gast geschlagen und versucht haben, ihn in die Hand zu beißen. Im Oktober 2018 soll er sein Fahrrad gegen einen Pkw geworfen und diesen hierdurch beschädigt haben. Im November 2018 soll er in einem Supermarkt in Weißenfels zwei Flaschen Wodka entwendet haben. Ebenfalls im November soll er mit einem Hammer den Ausguss des Klosterbrunnens in Weißenfels zerschlagen haben. Der Angeklagte bestreitet einige der Vorwürfe und hat sich im übrigen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht rechnerisch eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Weil wegen einer möglichen psychischen Erkrankung kommt aber auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Sicherungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 07.01.20, 13:30 ; 09.01.20, 12:30 ; 31.01.20, 09:30 ; 06.02.20, 09:30 Raum 187 4 KLs 19/19 Dem im Dezember 1999 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll als Patient des Fachkrankenhauses für Psychiatrie und Psychotherapie in Halle im Juni 2019 in zwei Fällen Mitpatienten durch Schläge und Tritte verletzt haben. Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Da er aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Drogenhandel in Halle Neustadt Tag, Uhrzeit 10.01.20, 08:30 Raum 141 5 KLs 32/19 Dem im Mai 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 in Halle Neustadt knapp 800 Gramm Marihuana mit sich geführt haben, um es gewinnbringend zu verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er ein Messer mit einer 7 cm langen Klinge mit sich geführt haben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle Tag, Uhrzeit 14.01.20, 09:00 ; 15.01.20, 09:00 ; 21.01.20, 09:00 Raum 123 14 KLs 10/19 Dem im September 1982 geborenen Angeklagten wird (teils schwerer) sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 13 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im Zeitraum von Juli bis September 2018 in seiner Wohnung in Halle an seiner am 28.11.2010 geborenen Tochter und in einem Falle auch an zwei Freundinnen des Mädchens vergangen haben. Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.01.20, 09:30 ; 16.01.20, 09:30 ; 20.01.20, 09:30 ; 22.01.20, 09:30 Raum 187 3 KLs 22/18 Dem im Mai 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung bzw. sexueller Missbrauch in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im Frühjahr 2011, im Mai 2015 und im November 2017 in der gemeinsamen Wohnung in Halle an seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Untreue in Zeitz Tag, Uhrzeit 17.01.20, 09:00 ; 30.01.20, 09:00 ; 31.01.20, 09:00 ; 24.02.20, 09:00 ; 24.02.20, 09:00 ; 04.03.20, 09:00 ; 11.03.20, 09:00 ; 02.04.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 6/19 Der Angeklagte H. ist im Dezember 1962 geboren, der Angeklagten K im Juni 1954. Den beiden Angeklagten wird gemeinschaftlich begangene Untreue in 11 Fällen, dem H. darüber hinaus Untreue in 100 weiteren Fällen zur Last gelegt. In dem verfahrensgegenständlichen Zeitraum Februar 2012 bis November 2016 war der H. Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH, der K war Oberbürgermeister der Stadt Zeitz und als solcher Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH. Die Angeklagten sollen in dem genannten Zeitraum in erheblichem Umfange private Reisen bzw. private Geschäfte auf Kosten der Stadtwerke Zeitz getätigt haben, ohne dass es insoweit eine wirtschaftliche, geschäftliche Veranlassung gegeben habe. So sei im Jahre 2010 ein Pkw zum Kaufpreis von rund 76.000,00 Euro als Dienstfahrzeug angeschafft worden, ohne dass die hierzu erforderliche Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates vorgelegen habe, stattdessen habe nur der K. das Angebot als genehmigt unterzeichnet. Das Fahrzeug sei dann im 2015 unter Wert an eine dritte Person weiterverkauft worden. In den Jahren 2012 seien die Angeklagten mehrfach auf Kosten der Stadtwerke nach Prescott/Arizona und Tokio gereist. Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2016 habe der H. über ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Wahlwerbung in eigener Sache gemacht. Schließlich habe der H. in insgesamt 100 Fällen auf Kosten der Stadtwerke Karten für Spiele der Fußball-Bundesliga erworben, und zwar sowohl für sich selbst als auch für Dritte. Die Angeklagten haben in ihren Einlassungen angegeben, der Erwerb von Karten für die Fußballspiele sei zu Zwecken des Marketings und der Kundenbetreuung erfolgt und dem Aufsichtsrat bekannt gewesen. Auch die Reisen seien nicht privat, sondern im Rahmen der Gewinnung von Städtepartnerschaften erfolgt. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Weißenfels Tag, Uhrzeit 20.01.20, 09:00 ; 22.01.20, 09:00 ; 27.01.20, 09:00 ; 03.02.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 17/19 Der im September 1987 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Im April 2019 soll sie in ihrer Wohnung in Weißenfels eine Menge von 500 Gramm Methamphetamin erworben haben und dieses in der Folgezeit an verschiedene Abnehmer weiterverkauft haben. Im August sei mit ihrem Lieferanten eine Übergabe von weiteren 500 Gramm vereinbart gewesen. Diese seien bei einer Verkehrskontrolle bei dem Lieferanten sichergestellt worden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten seien in deren Wohnung weitere Betäubungsmittel sowie Bargeld in fünfstelliger Höhe und Feinwaagen und auch ein Pfefferspray vorgefunden worden. Die Angeklagte hat sich im wesentlichen geständig eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 28.01.20, 09:00 ; 07.02.20, 10:30 Raum 96 13c KLs 16/19 Dem im März 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im August 2019 in Halle im Rahmen einer Verkehrskontrolle dabei angetroffen worden sei, wie er mit seinem Pkw Methamphetamin, Kokain, Amphetamin und Marihuana transportierte. In seiner Wohnung in Halle soll er weitere Mengen dieser Betäubungsmittel aufbewahrt haben, um mit ihnen Handel zu treiben. Zur Absicherung seiner Drogenverkäufe soll er ein Springmesser bereit gelegt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung