Eltern werden ab Jahresbeginn noch stärker entlastet
Magdeburg. Mit dem Jahresbeginn greift das Gute-Kita-Gesetz für Sachsen-Anhalt; Familien mit mehreren Vorschulkindern werden noch stärker entlastet. Wird ein Geschwisterkind im Hort betreut, entfallen die Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen. Die neue Geschwisterkindregelung wird aus Bundesmitteln finanziert und gilt für zunächst zwei Jahre. Bei der bisherigen Regelung zahlten Eltern mit mehreren Kinder in Krippe oder Kindergarten nur für das älteste Kind; Hortkinder wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Jetzt werden nur noch die Hortbeiträge fällig. Das entsprechende Gesetz ist im Dezember vom Landtag verabschiedet worden. Wie bereits bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes 2018 sind Anpassungen der Satzungen in den Gemeinden und Verbandsgemeinden nicht erforderlich, um die neuen Beitragsregelungen umzusetzen. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Kommunen mit Kostenerstattungen an die Eltern arbeiten und zu viel gezahlte Kostenbeiträge später an die Eltern zurückerstatten oder diese mit zukünftigen Zahlungen verrechnen. Darauf hat das Sozialministerium die Kommunen in einem Schreiben hingewiesen. Die den Gemeinden und Verbandsgemeinden durch die Mehrkindregelung entstehenden Einnahmeausfälle erstattet das Land jeweils im Folgejahr. Um die entstehenden finanziellen Belastungen bei den Gemeinden und Verbandgemeinden durch Einnahmeausfälle zu mildern, hat der Landtag zudem beschlossen, zum 1. März 2020 und zum 1. März 2021 jeweils 10,7 Millionen Euro als Abschläge zu zahlen. Hintergrund: Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein Gesetz, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).
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