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Salzwedel, den 27.12.2019

Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Isegrim angefahren 27.12.2019, 09:01 Uhr, B71 bei Letzlingen: Der Fahrer (46) eines Pkws VW Beatle zeigt an, dass er von Born in Richtung Letzlingen gefahren ist und dabei mit einem Wolf kollidierte. Das Tier liegt verendet im Straßengraben. Die Unfallstelle befindet sich innerhalb eines geschlossenen Waldstücks, ca. 40 m hinter der Kreisgrenze. Am Fahrzeug entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand. Die Angaben des Mannes bestätigten sich vor Ort, der Unfall wurde aufgenommen und das Wolfskompetenzzentrum informiert/hinzugezogen.         Bei nächtlicher Spritztour erwischte 27.12.20199, 01:07 Uhr, Beetzendorf: Ein 16-Jähriger und ein 15-Jährigerr kamen nächtens auf die Idee eine Spritztour mit jeweils einem ?geborgten? Moped zu unternehmen. Eine Streifenwagenbesatzung wurde prompt auf sie aufmerksam und führte eine Verkehrskontrolle durch. Beiden waren nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis. Es folgte die Aufnahme einer Strafanzeige. Beide wurden an die nächsten Familienangehörigen übergeben. Ob es hier auch seitens der Fahrzeughalter zu einem Rechtsverstoß kam, ist Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen. Versuchte Garageneinbrüche Estedt: Zwischen dem 09.12. und dem 25.12.2019 versuchten Unbekannte an der Adresse Chaussee 3 gewaltsam Garagen aufzubrechen. Es wurde an sieben Garagentoren entsprechende Spuren gefunden. Damit ist auch Sachschaden (500 Euro) entstanden. Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung geben kann, wird gebeten, sich im Revierkommissariat Gardelegen (" 03907 724-0) zu melden. Kennzeichen gestohlen Gardelegen, An den Kellerbergen 8: Unbekannte stahlen von einem auf der Straße geparkten Pkw Ford Mondeo beide amtliche Kennzeichen SAW-J 773. Die Tatzeit liegt zwischen dem 24.12.2019, 17:00 Uhr und dem 26.12.2019, 13:00 Uhr. Wer Hinweise zur Aufklärung oder zum Verbleib der Kennzeichen geben kann, wird gebeten, sich im Revierkommissariat Gardelegen (" 03907 724-0) zu melden.   Einbruchsdiebstahl Jübar: In der Nacht zum 26.12.2019, 17:00 bis 05:00 Uhr, brachen Unbekannte gewaltsam auf das Gelände und in ein Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes ein. Der oder die Täter stahlen etwa 200 l Diesel aus mehreren Fahrzeugen, dazu zwei Kanister mit Diesel, zwei Arbeitshosen und eine Arbeitsjacke. Der Gesamtschaden wurde auf mehrere tausend Euro geschätzt. Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung und oder zum Verbleib des Diebesgutes geben kann, wird gebeten, sich im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel (" 03901 848-0) zu melden. Wildunfälle: 26.12.2019, 17:38 Uhr, B248 bei Hoyersburg: Zwischen Salzwedel und Hoyersburg, etwa 50 m vor dem Ortseingangsschild Hoyersburg, kollidierte eine Pkw Peugeot 207 mit einem über die Straße wechselnden Reh. Die eingeleitete Gefahrenbremsung der Peugeot-Fahrerin (67) hat den Zusammenstoß nicht verhindern können. Am Pkw entstand Sachschaden, das verletzte und leidende Tier musste an der Unfallstelle von seinen Qualen befreit werden. 26.12.2019, 17:50 Uhr, B71 Salzwedel: Der Fahrer (46) eines Pkws VW Caddy fuhr vom Kreisverkehrsplatz Lokschuppen in Richtung Brietz. In Höhe des Bahnhofs Salzwedel sprang plötzlich ein Reh auf die Straße und es kam zum Zusammenstoß. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von etwa 1.500 Euro. 26.12.2019, 21:30 Uhr, B190 Ritzleben: Zwischen Ritzleben und Pretzier wechselten zwei Schwarzkittel unvermittelt vor einem in Richtung Salzwedel fahrenden Pkw VW Passat über die Straße. Es kam zum Zusammenstoß mit beiden Tieren. Ein Wildschein verendete und blieb auf der Straße liegen. Das zweite Tier lief verletzt und angeschlagen davon. Am Pkw entstand Sachschaden, der Fahrer (59) blieb unverletzt. 27.12.2019, 04:20 Uhr, Hanum: Der Fahrer eines Pkws Ssangyong fuhr von Jübar nach Hanum und kollidierte etwa einen Kilometer vor Hanum mit einem Reh. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von etwa 1.000 Euro. Das Reh flüchtete über die angrenzende Ackerfläche. Der Fahrer (51) blieb unverletzt.   Wir wünschen Ihnen einen guten und schadensfreien Rutsch ins Jahr 2020 27.12.2019, Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel: Am Sonnabend ist es wieder so weit, bis Jahresende dürfen Böller und Feuerwerk der Kategorie F2 an Personen ab 18 Jahre verkauft werden. Legale Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind mit einem CE Zeichen mit Prüfnummer (z.B. CE 0589) versehen. Die Prüfnummer weist auf die prüfende Stelle hin, die entsprechende Kategorie ist erkennbar. Das Abbrennen der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist ohne spezielle Erlaubnis nur am 31.Dezember und 1.Januar von Personen ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt. Örtliche Bestimmungen der Städte und Gemeinden können diese Zeit weiter einschränken. Frei verkäuflich sind weiterhin die Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Es handelt sich hierbei um das sogenannte Ganzjahresfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper können an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden. Für alle anderen Feuerwerkskategorien sind spezielle Berechtigungen und/oder Genehmigungen notwendig. Generell gilt, dass nur geprüfte und somit entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen. Verstöße können ernsthafte gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Dazu drohen ordnungsrechtliche oder strafrechtliche und im Schadensfall auch versicherungstechnische Konsequenzen. Es muss bedacht werde, dass auch geprüfte Feuerwerkskörper nicht völlig ungefährlich sind. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdach ist verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht in geschlossen Räumen gezündet werden. Es sollten keine Raketen von einem Balkon gestartet werden. Das Werfen von Knallkörpern in Richtung von Personen, Fahrzeugen und Tieren ist zu unterlassen. Die Hinweise zum Gebrauch befinden sich auf dem Feuerwerkskörper, sie sind dringend einzuhalten. Dabei müssen Sie insbesondere auch auf die angegeben Mindestabstände achten. Gibt es keine Ersatzzündschnur, so wird dringend davon abgeraten, einen ?Blindgänger? erneut zu zünden. Man sollte sich nicht über Blindgänger beugen, sie können auch noch Minuten später detonieren. Es ist am sichersten, sie mit Wasser abzulöschen, noch bevor sie weggetragen werden. Legt man sie letztendlich in einen Behälter mit Wasser, ist man brandtechnisch auf der sicheren Seite und verhindert auch, dass spielende Kinder am Tag danach diese Blindgänger zünden können. Die Polizei rät Fenster und Balkontüren geschlossen zu halten, wenn sie zu Mitternacht die Wohnung verlassen. Beachten Sie beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die Windrichtung und sorgen Sie für einen festen Stand der Flaschen, die als Startrampe dienen. Abschließend noch ein Wort an die Kraftfahrer. Der Beste Schutz für ein Fahrzeug besteht in einer abgeschlossenen Garage.          

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