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Halberstadt, den 31.12.2019

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Unter Drogen unterwegsWernigerode ? Am 31.12.2019, gegen 01:40 Uhr, kontrollierten Beamte des Revierkommissariats Wernigerode auf dem Dornbergsweg die 37-jährige Fahrerin eines PKW Audi. Im Verlauf der Kontrolle zeigte die Wernigeröderin Anzeichen für eine rauschmittelbedingte Einschränkung der Fahrtüchtigkeit. Ein durchgeführter Test bestätigte diesen Verdacht, sodass eine Blutprobenentnahme angeordnet und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Fahrzeugführerin eingeleitet wurde. Das Fahrzeug musste sie stehen lassen.Drei PKW im Stadtgebiet aufgebrochenThale ? In der Zeit vom 30.12.2019, 22:45 Uhr bis zum 31.12.2019, 09:00 Uhr, wurden im Stadtgebiet von Thale insgesamt drei PKW aufgebrochen und Wertgegenstände entwendet. So wurde im Bockrieß bei  einem PKW Ford die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen und eine in der Mittelkonsole liegende Brieftasche samt Inhalt entwendet. In der Karl- Marx- Straße schlugen unbekannte Täter die Scheibe eines PKW Skoda ein und entwendeten aus dem Fahrzeuginneren eine dort abgelegte Handtasche, in welcher sich neben Bargeld auch die persönlichen Dokumente der Besitzerin befanden. Im Willi-Bredel-Ring wurde die Scheibe der Fahrertür eines PKW Ford eingeschlagen und darin liegendes Bargeld entwendet. Von einem VW Golf wurden darüber hinaus in der Blankenburger Straße beide Kennzeichentafeln entwendet. Die Täter sind auch hier bisher unbekannt. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang noch einmal darum, schon im eigenen Interesse keine Wertgegenstände sichtbar in den Fahrzeugen zurückzulassen. Hinweise zu den Taten nimmt sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03941/674-293 entgegen.Keine Fahrerlaubnis und falsche KennzeichenThale ? Am 31.12.2019, gegen 11:00 Uhr, kontrollierten die Beamten des Revierkommissariats Quedlinburg in der Bertolt-Brecht-Straße den 47-jährigen Fahrer eines VW Polo, welcher den erforderlichen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Thalenser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der benutzte PKW war seit längerer Zeit abgemeldet und nicht mehr versichert. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen gehörten nicht an das Fahrzeug, sodass gegen den Fahrzeugführer ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurde.

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