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Magdeburg, den 03.01.2020

Mehr Teilhabe: Eingliederungshilfe wird neu ausgestaltet

Magdeburg. Mit Jahresbeginn wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu ausgestaltet. Damit tritt die dritte von vier Stufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. ?Ich bin überzeugt, dass die neuen Leistungen der Teilhabe zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt führen werden?, so Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen sei nicht länger eine Leistung des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern werde zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientierten sich deshalb nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf. ?Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen wird vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt.? Die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind personenzentriert auszugestalten und umfassen auch in stationären Einrichtungen ? bzw. in den besonderen Wohnformen, so lautet die neue Begrifflichkeit ? nicht mehr die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, wie z.B. die Unterkunft, sondern nur noch die fachliche Leistung der Teilhabe. Mit allen Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe waren dazu sowohl ein neuer Rahmenvertrag als auch Einzelverträge abzuschließen. Der Rahmenvertrag sieht eine zweijährige Übergangszeit vor. Bereits ab Beginn 2020 werden allerdings, die existenzsichernden Leistungen, auf die Anspruch besteht, gesondert beschieden und an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Die Überleitung der Renten auf die Sozialämter wird eingestellt, und auch die Renten werden jetzt direkt ausgezahlt. Die Vorbereitung der Umstellung hatte enorme Anforderungen an alle Akteure gestellt: Zwischen den Einrichtungen und den Bewohnern sind die Wohn- und Betreuungsverträge neu zu vereinbaren, die Bescheide für die Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe sind von den Sozialämtern neu zu fassen und zum 01. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Das Land hatte alle 9500  Leistungsberechtigten, die in besonderen Wohnformen leben - auch in Leichter Sprache ?, angeschrieben. In zahlreichen Konsultationen konnten die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Betreuer zum neuen Recht informiert werden und es wurden zahlreiche Gespräche auf allen Ebenen mit dem Ziel der gelingenden Einführung der neuen Eingliederungshilfe geführt. Träger der Eingliederungshilfe bleibt das Land, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Ausführung der Leistungen wie auch bisher im Einzelfall heranzieht. Das ist in Sachsen-Anhalt im Teilhabestärkungsgesetz gesetzlich festgelegt worden.

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