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Weißenfels, den 03.01.2020

Polizeimeldung des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle (Saale), 03.01.2020

Heute wird es auf der Autobahn 9 eine Geschwindigkeitskontrolle geben.   Autobahn 9 ? Verkehrsunfall am 02.01.2020 gegen 13:00 Uhr Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass sich der Verkehr nahe der Ortschaft Osterfeld in Fahrtrichtung Berlin staute. Der Fahrer (62 Jahre aus Köthen) eines Pkw Toyota erkannte das Stauende zu spät und fuhr im linken Fahrsteifen auf einen Pkw Hyundai auf und schob diesen auf einen Pkw Opel. Die beiden Insassen im Hyundai wurden verletzt. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 9.000,- Euro.   Autobahn 143 ? Geschwindigkeitskontrolle Am 02.01.2020, im Zeitraum von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr, wurde nahe der Ortschaft Salzatal eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden 509 Fahrzeuge gemessen und 28 Geschwindigkeitsverstöße registriert und geahndet. Das schnellste Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 106 km/h. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit betrug in einem einspurigen Bereich 60 km/h.  Autobahn 9 ? Verkehrsunfall am 02.01.2020 gegen 09:30 UhrDer Fahrer eines Pkw Renault fuhr in Richtung Berlin hinter einem Sattelzug Scania. Nahe der Ortschaft Günthersdorf löste sich vom Auflieger des Sattelzugs während der Fahrt eine Eisplatte, die auf die Frontscheibe des Renaults einschlug. Dadurch wurden die Frontscheibe und das Dach beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 2.500,- Euro beziffert.   Um solche Schäden künftig zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug und Anhänger bzw. Auflieger!  Die Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herabfallendes Eis und Schnee verursacht werden. In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind. Die Einleitung von Ermittlungen ist im Schadensfall die unausweichliche Folge.  Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Das Bild in der Anlage darf verwendet werden.

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