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Halberstadt, den 04.01.2020

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Einbruch in ein EinfamilienhausSchwanebeck ? Im Zeitraum vom 30.12.2019 bis 03.01.2020 drangen ein oder mehrere unbekannte Täter gewaltsam in ein Einfamilienhaus ein, indem sie den Rollladen des Wohnzimmerfensters anhoben und mittels eines unbekannten Werkzeuges das Fenster öffneten. Im Haus wurden dann sämtliche Räume durchsucht und Silberschmuck im Wert von 500 ? entwendet. Der oder die unbekannten Täter verließen das Haus dann durch die Terrassentür.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruchsdiebstahl bzw. zu möglichen Tatverdächtigen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Spritztour endet an Leitplanke, zwei Personen verletztThale ? Am 03.01.2020 befuhr eine 16-jährige Frau aus Warnstedt mit ihrem Pkw Land Rover gegen 23:45 Uhr die L92 aus Richtung Neinstedt in Richtung des Kreisverkehrs, der nach Quarmbeck bzw. Bad Suderode führt. Kurz vor Erreichen des Kreisverkehrs überholte sie ein anderes, bisher unbekanntes Fahrzeug. Um das Auffahren auf eine Verkehrsinsel zu vermeiden, lenkte die 16-Jährige ihren Land Rover nach rechts, und kam von der Fahrbahn ab. In der weiteren Folge überrollte sie einen Leitpfosten, fuhr in den Straßengraben und riss die Halterung eines Verkehrszeichens samt Fundament aus dem Boden, ehe sie auf der linken Fahrzeugseite rutschend an einer Leitplanke der gegenüberliegenden Fahrbahnseite zum Stehen kam. Bei dem Verkehrsunfall wurde neben der 16-jährigen Fahrzeugführerin ein weiterer Insasse, ein ebenfalls 16-jähriger Mann aus Thale, verletzt. Beide Personen wurden zur Beobachtung ins Klinikum nach Quedlinburg verbracht. Drei weitere Insassen des Pkw, alles 16-jährige Jugendliche aus dem Bereich Thale, blieben unverletzt. Am beteiligten Pkw Land Rover entstand  wirtschaftlicher Totalschaden. Der durch den Verkehrsunfall verursachte Gesamt-schaden beläuft sich auf mehr als 60.000 ?.Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeireviers Harz dann fest, dass die Fahrzeugführerin erst 16 Jahre alt ist und damit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein kann. Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Gegen die Fahrzeughalterin, Mutter der 16-Jährigen, wird indes nicht polizeilich ermittelt, da sie von der Nutzung des Pkw keine Kenntnis hatte.

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