Präsident Pleye informiert über Fördermittel 2019- Landesverwaltungsamt fördert Investitionen in die Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen
Auf seiner heute stattgefundenen Jahrespressekonferenz informierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, neben dem Fortgang der Planungen zur A14 und einem Programm zum Bau von Radstätten entlang des Radweges ?Deutsche Einheit? vor allem über neue Fördermittelprogramme, die 2019 und 2020 in verschiedener Hinsicht zum Tragen kamen. So stellte er das Programm zur Förderung der Schulinfrastruktur vor: ?Um insbesondere finanzschwache Kommunen bei der notwendigen Verbesserung der Schulinfrastruktur zu unterstützen, stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Land Sachsen-Anhalt rund 116,4 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die in die Schulstandorte des Landes investiert werden können.?Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend der Schülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Die erhalten für Investitionen in die Schulinfrastruktur eine Förderung mit 90 %, mindestens 10% der Investitionskosten müssen die Schulträger selbst aufbringen. Gefördert werden Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist eine vom zuständigen Gremium (Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag) beschlossenen Prioritätenliste. Innerhalb der vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger selbst, in welche Schulen investiert werden soll. Die Frist für die Antragstellung endete am 31.12.2019. Insgesamt liegen 215 Anträge vor, davon sind 135 Anträge (63 %) in der letzten Dezemberwoche 2019 eingegangen.?Bis auf wenige Ausnahmen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich beantragt. Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie sind Investitionen in die Schulinfrastruktur des Landes in einer Gesamthöhe von fast 200 Mio. Euro verbunden. So nutzen die Landkreise als Schulträger die Möglichkeiten dieses Förderprogramms, um größere Bauprojekte umsetzen zu können.?, so Pleye weiter. Es handelt sich zum Beispiel:? im Landkreis Jerichower Land um Teilersatzneubau des Bismarck-Gymnasiums in Genthin, Gesamtkosten ca. 6 Mio. Euro, beantragte Förderung ca. 2,7 Mio. Euro;? im Landkreis Börde um Teilersatzneubau des Gymnasiums in Weferlingen, Gesamtkosten ca. 7,6 Mio. Euro, beantragte Förderung ca. 5,7 Mio. Euro;? im Saalekreis um Komplettsanierung der Sekundarschule in Höhnstedt, Gesamtinvestition ca. 5,5 Mio. Euro, beantragte Förderung ca. 4,6 Mio. Euro;? im Burgenlandkreis um grundhafte Sanierung der Neustadtsekundarschule in Weißenfels, Gesamtkosten ca. 6,4 Mio. Euro, beantragte Förderung ca. 5,7 Mio. Euro;? im Landkreis Wittenberg um Ersatzneubau für die Förderschule für lernbehinderte Kinder ?An der Lindenallee? in Gräfenhainichen, Gesamtkosten ca. 7,8 Mio. Euro, beantragte Förderung ca. 3,9 Mio. Euro.Auch in den kreisfreien Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau werden zahlreiche Projekte an den öffentlichen und privaten Schulen umgesetzt. In Halle wird an 17, in Magdeburg an 11 Schulen gearbeitet, in Dessau wird ein Ersatzneubau der Förderschule für körperbehinderte Kinder ?An der Muldaue? für ca. 13,5 Mio. Euro (davon ca. 3,9 Mio. Euro Fördermittel) entstehen. Das ist finanziell das größte Einzelprojekt im Land Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung der Förderrichtlinie.Nicht nur die Landkreise und die kreisfreien Städte profitieren vom Förderprogramm. In 99 größeren und kleineren Städten von ?A? wie Aschersleben (Förderung von 1,9 Mio. Euro für drei Maßnahmen, eine davon ein Ersatzneubau der Schulsporthalle in Mehringen) bis ?Z? wie ?Zeitz? (Förderung 1,5 Mio. Euro für die Grund- und Sekundarschule Stadtmitte), in den Verbandsgemeinden und Gemeinden wird in ca. 140 bestandssichere Schulstandorte investiert.Trotz des Umstandes, dass 63 % aller Anträge erst kürzlich eingegangen sind, wurden bereits 46 Anträge mit Gewährung von ca. 12,3 Mio. Euro an Zuwendungen bewilligt und 700.000 Euro nach Prüfung ausgezahlt. ?Alle vorliegenden Anträge werden zurzeit baufachlich und verwaltungsrechtlich geprüft. Unser Ziel ist es, die Anträge bis Ende April 2020 zu bewilligen, um den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, in den Sommerferien mit Baumaßnahmen zu beginnen.?, so der Präsident abschließend.
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